Neue OZ: Kommentar zu “Pommes d”Or”
Das Nichts vergoldet
Da fliegt einem doch das Pappschälchen weg: Zwei schäbige Pommes
sollen 2000 Euro wert sein! Auch wenn bei Kunst meist nicht der
schnöde Materialwert zählt, sondern vor allem das künstlerische
Konzept teuer zu bezahlen ist – im aktuellen Fall greift diese
Begründung nicht. Denn der Künstler hatte offenbar vor allem die
Idee, eine befreundete Kunstsammlerin ihre fragwürdige Kaufabsicht
bezeugen zu lassen.
Das Gericht hat lieber zu diesem Handel Ja und Amen gesagt, als
sich auf eine Diskussion von Kunst und ihren Kriterien einzulassen.
Genau damit machen sich Juristen regelmäßig lächerlich. So hat der
Künstler nicht nur zwei Kartoffelstäbchen, sondern nun auch noch das
blanke Nichts vergoldet. Ganz schön virtuos. Der staunende Laie
bestellt sich lieber eine Schale frische Fritten – bitte nicht in
Gold, sondern schlicht rot-weiß!
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