Kliniken müssen Patienten, denen ein
Medizinprodukt eingesetzt wurde, jetzt einen Implantat-Pass
aushändigen, berichtet die „Apotheken Umschau“. Darin sind Typ und
Seriennummer des eingepflanzten Teils vermerkt, etwa Knie- oder
Hüftendoprothesen, Herzschrittmacher, Stents oder Brustimplantate. So
können Krankenhäuser bei notwendigen Korrekturen oder bei
Rückrufaktionen der Hersteller die betroffenen Patienten schneller
ausfindig machen.
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Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 12/2015 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Presse-Informationen:
Ruth Pirhalla
Wort & Bild Verlag
Tel.: 089/7 44 33-123
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