Am Montag, den 5. Dezember 2022, findet der Internationale Tag des Ehrenamtes statt. Das Ehrenamt ist ein fester Bestandteil der Arbeit aller zehn Mitgliedsverbände im Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e. V. (HKSH-BV). Sie tragen und unterstützen es uneinge-schränkt – für die an Krebserkrankten und ihre Angehörigen.
„Das besondere, hoch achtenswerte Engagement im Bereich der Interessen- und Patientenvertretung gilt es finanziell deutlich besser anzuerkennen. Gerade angesichts steigender Energiekosten und Inflation zeigt es sich, dass die derzeitige steuerfreie Ehrenamtspauschale von 840 Euro jährlich nicht reicht“, so Hedy Kerek-Bodden, Vorsitzende des HKSH-BV. Es bedarf einer allgemein verbindlichen Regelung, um die Aufwendungen, die durch Patientenvertretung entstehen, zu kompensieren. Zwei kurzfristige und administrativ leicht zu bewältigende Maßnahmen wären die Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 3.000 Euro pro Jahr und die Aufnahme der gesundheitlichen Selbsthilfe in den Katalog der begünstigten Tätigkeiten für die Gewährung des Übungsleiterfreibetrages von derzeit 3.000 Euro“, so der dringende Appell von Kerek-Bodden an die Politik.
Weitere Möglichkeiten seien die Anerkennung von Fort- und Weiterbildungsangeboten als Bildungsurlaub sowie großzügigere Freistellungen oder Regelungen für Arbeitszeitgutschriften. „Auch Vergünstigungen in der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs wären denkbar“, meint Kerek-Bodden.
Anlässlich des Aktionstages betont die Vorsitzende des HKSH-BV: „Keine Frage, das Ehrenamt ist eine tragende Säule im deutschen Gesundheitssystem und unverzichtbar! Der Grundsatz der Unabhängigkeit von finanziellen Mitteln der Pharmaindustrie und von Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen muss gewahrt bleiben. Dazu kann auch der Staat einen Beitrag leisten.“
Zum Internationalen Tag des Ehrenamtes:
Die Vereinten Nationen (UN) haben 1985 den 5. Dezember zum „Internationalen Tag des Ehrenamtes“ erklärt. Dieser ersetzt den zuvor in Deutschland am 2. Dezember begangenen Tag des Ehrenamts.