Schwer demenzkranker Mann verlässt DRK-Einrichtung

Schwer demenzkranker Mann verlässt DRK-Einrichtung unbeaufsichtigt – Angehörige fordern Aufklärung
Von der Staatsanwaltschaft beauftragtes rechtsmedizinisches Gutachten und DAK-Auskunft werfen neue Fragen zu Aufnahme, Risikoprüfung und Betreuung in Weimar auf
Weimar/Mellingen, 25. August 2026
Die Angehörigen des inzwischen verstorbenen Herrn F. fordern eine vollständige Aufklärung seiner Aufnahme und Betreuung in einer Einrichtung des DRK in Weimar.
Herr F. litt an einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung und hatte zum Zeitpunkt des Geschehens Pflegegrad 4. Am 20. August 2024 verließ er die Einrichtung unbeaufsichtigt. Wenig später wurde er schwer verletzt in unmittelbarer Nähe der Einrichtung aufgefunden. Nach Auswertung der vorliegenden Einsatzdokumentation lag der Auffindeort nur rund 80 Meter vom Eingang der Einrichtung entfernt.
Für die Familie beginnt die entscheidende Frage jedoch bereits vor diesem Geschehen: Nach ihrer Kenntnis und eigenen Wahrnehmung fand vor der Aufnahme weder mit Herrn F. noch mit seiner Ehefrau ein fachliches persönliches Aufnahmegespräch statt. Ebenso erfolgte keine individuelle Risikoanalyse, in der insbesondere seine schwere Demenz, Orientierung, Kommunikationsfähigkeit sowie sein konkreter Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf bewertet wurden.
Auch die den Angehörigen überlassene DRK-Dokumentation enthält nach ihrer Auswertung weder ein entsprechendes Aufnahmeprotokoll noch eine dokumentierte individuelle Risikobeurteilung oder einen daraus abgeleiteten Beaufsichtigungsplan. Wesentliche Aufnahmeformalitäten sollten nach dem dokumentierten Ablauf erst später vervollständigt werden.
Inzwischen liegt ein im Auftrag der Staatsanwaltschaft eingeholtes rechtsmedizinisches Gutachten vor. Darin wird bei Herrn F. eine „schwere Demenz“ beschrieben. Eine „sinnvolle Kommunikation“ mit ihm sei nicht möglich gewesen.
Für die Angehörigen verschärft dies die Frage, auf welcher fachlichen Grundlage Herr F. überhaupt aufgenommen wurde, wenn zuvor sein individueller Gefährdungs- und Beaufsichtigungsbedarf nicht in einem fachlichen Aufnahmegespräch und einer Risikoanalyse festgestellt worden war.
Zusätzlichen Aufklärungsbedarf schafft ein Schreiben der DAK-Gesundheit vom 2. April 2026. Darin wird nach Rücksprache des Verbandes der Ersatzkassen mit dem Medizinischen Dienst Thüringen mitgeteilt, bei der Einrichtung handele es sich um ein „Service-Wohnen (betreutes Wohnen) des DRK und nicht um eine vollstationäre (Kurzzeit-)Pflegeeinrichtung.“
Für die Familie ist deshalb auch zu klären, wie die Unterbringung einerseits im Zusammenhang mit einer vorübergehenden Pflege beziehungsweise Verhinderungspflege stand, während die DAK nach der genannten Rücksprache von Service-Wohnen beziehungsweise betreutem Wohnen spricht.
Die Angehörigen machen wegen des Geschehens Ansprüche geltend. Das DRK wies diese mit Schreiben vom 10. April 2026 vollständig zurück. Das Schreiben endet mit der Erklärung:
„Wir weisen die durch Sie geltend gemachten Ansprüche hiermit zurück!“
Eine konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit den einzelnen erhobenen Vorwürfen zu Aufnahme, Risikobeurteilung und Beaufsichtigung enthält dieses Schreiben nicht.
Für die Angehörigen ist diese Reaktion angesichts der Schwere des Geschehens kaum nachvollziehbar. Von einer Einrichtung, die Verantwortung für ältere und pflegebedürftige Menschen übernimmt, erwarten sie Aufklärung, Transparenz und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den konkreten Fragen.
„Wir verstehen bis heute nicht, wie ein schwer demenzkranker und besonders schutzbedürftiger Mensch aufgenommen werden konnte, ohne vorher seinen tatsächlichen Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf festzustellen. Dass unsere konkreten Fragen anschließend ohne nähere Begründung zurückgewiesen werden, ist für uns als Familie untragbar.“
Die Haftpflichtversicherung AXA prüft den Vorgang weiterhin und erhält die inzwischen vorliegenden zusätzlichen Unterlagen.
Die Angehörigen sehen ein erhebliches öffentliches Interesse an der Aufklärung. Der Fall betrifft aus ihrer Sicht nicht nur das persönliche Schicksal von Herrn F., sondern eine grundsätzliche Frage des Schutzes pflegebedürftiger Menschen:
Wie wird vor der Aufnahme eines schwer demenzkranken Menschen geprüft, ob eine Einrichtung seinem tatsächlichen Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf überhaupt gerecht werden kann?
Die Familie fordert vom DRK und den beteiligten Stellen eine vollständige und transparente Aufklärung.
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