Bremen, 9. September 2026 – Die Schmidt + Kampshoff GmbH unterstützt Kliniken deutschlandweit dabei, Archive im Zuge von Fusionen, Standortzusammenlegungen oder Digitalisierungsprojekten datenschutzkonform zusammenzuführen oder aufzulösen. Aufgrund der langen Aufbewahrungsfristen lagern in vielen Klinikarchiven noch umfangreiche Bestände analoger Röntgenfilme und zugehöriger Patientenakten. Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen können diese einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden.
Die Krankenhausreform verändert die deutsche Kliniklandschaft und geht mit zahlreichen Fusionen und Übernahmen einher. Laut dem Fusionsradar der Beratungsgesellschaft CURACON, veröffentlicht in der Fachzeitschrift f&w, erreichte die Zahl der gemeldeten Krankenhausfusionen und -übernahmen 2025 mit 167 Meldungen einen neuen Höchststand. Im Jahr 2024 waren es 158. Von den 2025 gemeldeten Transaktionen wurden 45 bereits abgeschlossen, weitere sollen in diesem Jahr folgen.
Fusionen, Standortschließungen und Umwandlungen in Versorgungszentren bringen für Kliniken zusätzliche organisatorische Aufgaben mit sich. Neben medizinischen und administrativen Veränderungen müssen beispielsweise Archive mit Patientenakten und Röntgenbildern zusammengeführt, verlagert oder aufgelöst werden. Dabei sind datenschutz- und abfallrechtliche Vorgaben zu beachten.
Schmidt + Kampshoff übernimmt verschiedene Aufgaben rund um die Archivauflösung und Entsorgung. Grundlage der Zusammenarbeit ist ein rechtlich geprüfter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Artikel 28 DSGVO. Die genauen Abläufe werden mit den zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Klinik abgestimmt.
Dazu gehört auch die datenschutzkonforme Entsorgung von Altbeständen an Röntgenbildern. Der Transport erfolgt in abschließbaren Datensicherheitsbehältern und mit GPS-überwachten Spezialfahrzeugen. Unter Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden in der firmeneigenen Anlage im nordrhein-westfälischen Rhede sowohl das enthaltene Silber als auch Kunststoffe zurückgewonnen. Für das beim Röntgenbilderrecycling zurückgewonnene Silber erhalten Kliniken eine Vergütung, die sich nach Menge und Qualität richtet.
Für Patientenakten und Röntgenbilder gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Noch aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus Klinikarchiven können auf Wunsch digitalisiert oder in einem externen Archiv datenschutzgerecht eingelagert werden.
„Fusionen, Standortschließungen und Archivumzüge lassen sich neben dem normalen Klinikalltag kaum mit eigenem Personal bewältigen – zumal sowohl Datenschutz- als auch Entsorgungsvorgaben eingehalten werden müssen. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb übernehmen wir diese Aufgabe: Wir stimmen uns direkt mit den Datenschutz- und Abfallbeauftragten in den Kliniken ab und bieten einen auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen geschlossenen Entsorgungsprozess für Röntgenbilder und Patientenakten an. Damit entlasten wir die Verantwortlichen auf Klinikseite und ermöglichen ihnen, sich auf ihre eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren”, erklärt Monica Calvo Moreno, Vertriebsleiterin von Schmidt + Kampshoff.
Entsorgung nach aktuellen Datenschutzstandards
rechtlich geprüfter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) gemäß Artikel 28 DSGVO
Entsorgung gemäß den europäischen Datenschutzanforderungen (Datenschutzzertifikat nach DIN SPEC 66399-3, ISO/IEC 21964, Schutzklasse 1 bis 3-, Sicherheitsstufen P7, F7, P4)
Abholung, Transport, Sortierung und Verwertung gemäß DSGVO
Abholung mit abschließbaren Datensicherheitsbehältern (DSB) und GPS-überwachten Spezialfahrzeugen
Datensicherheit durch Videoüberwachung, Zutrittskontrollen und Alarmanlagen
auf Vertraulichkeit und Geheimhaltung gemäß § 203 StGB verpflichtete Mitarbeitende
lückenlose Dokumentation mit Abholbeleg und Vernichtungsprotokoll
Röntgenfilmrecycling in eigener Anlage
Pro Jahr behandelt Schmidt + Kampshoff rund 3.000 Tonnen Röntgenfilme in der eigenen Recyclinganlage im nordrhein-westfälischen Rhede.
In einem speziellen Waschverfahren werden die Kunststoffbestandteile der zuvor geschredderten Röntgenfilme von der silberhaltigen Beschichtung getrennt. Das Silber kann auf diese Weise im Kreislauf gehalten werden.
Über Schmidt + Kampshoff
Schmidt + Kampshoff ist auf die fachgerechte und datenschutzkonforme Entsorgung von Röntgenfilmen und dazugehörigen Patientenakten gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spezialisiert. Neben der Vertriebszentrale in Bremen, wo das Unternehmen 1983 gegründet wurde, und der eigenen Entsorgungsanlage in Rhede verfügt das Unternehmen über weitere Standorte deutschlandweit. Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb recycelt alle Arten von Röntgenfilmen, zum Beispiel CT-Filme, MRT-Filme, Folienfilme, Duplikat-/Kopierfilme, Fluoroskopiefilme, Mikrofilme, Monitorfilme, Zahnröntgenfilme und Industriefilme. Auch Kontroll- und Fehlaufnahmen sowie durch Feuchtigkeit oder Überlagerung beschädigte Röntgenfilme werden verwertet.
Weiterführende Informationen zur Aufbewahrung und Entsorgung von Röntgenfilmen aus Kliniken und Arztpraxen finden Sie unter www.schmidtentsorgung.de
Kontakt
Schmidt + Kampshoff GmbH
Monica Calvo Moreno
Georg-Henschel-Str. 1
28197 Bremen
Telefon: +49 421 835 444 0
Telefax: +49 421 835 444 11
E-Mail: monica.calvo-moreno@schmidtentsorgung.de