
Die folgende Checkliste hilft Eigentümern und Vermietern, alle wichtigen Aspekte zu berücksichtigen.
Ausstattung: Die novellierte Landesbauordnung schreibt „jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder“ vor für „Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen“. Wer mehr Sicherheit will, lässt auch Treppenhäuser sowie alle Räume außer Küche und Bad ausrüsten.
Gerätetechnik: Jeder Rauchwarnmelder, der in Deutschland verkauft wird, muss nach der Produktnorm für Rauchwarnmelder zertifiziert sein, erkennbar am CE-Kennzeichen und der Angabe „EN 14604“. Allerdings beinhaltet das CE-Zeichen keine qualitative Aussage. Eigentümer und Verwalter sollten deshalb zum Beispiel auf das VdS-Prüfzeichen achten. Für besonders langlebige Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung wurde deshalb das unabhängige Zeichen „Q“ entwickelt. „Geräte mit diesem Zeichen sind herkömmlichen Produkten aus dem Baumarkt deutlich überlegen. Sie haben eine Zehn-Jahres-Garantie auf Produkt und Batterie und Zusatzfunktionen wie Alarm-Stopp und Störungsanzeige“, erklärt Wendel.
Montage: Rauchmelder ist also nicht gleich Rauchmelder – das gilt auch für die Montage. Auf Nummer Sicher gehen Eigentümer, wenn sie eine „Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ beauftragen beziehungsweise ein Unternehmen, das dieses Zeichen trägt. Diese Monteure sind speziell geschult und wissen beispielsweise, wie viel Abstand etwa zu Wänden und Regalen vorgeschrieben ist.
Wartung: Rauchmelder müssen nach der Anwendungsnorm DIN 14676 mindestens einmal jährlich auf ihre Funktion überprüft werden. Vorgeschrieben ist zum einen eine Alarmprüfung – durch Drücken einer Testtaste am Gerät -, aber immer auch eine Sichtprüfung vor Ort: Das Gerät darf weder beschädigt noch übermalt, verschmutzt oder verstaubt sein. „Wir empfehlen Eigentümern, auch die Wartung an einen Dienstleister zu delegieren. Liegt diese Aufgabe beim Mieter, gibt es keine Garantie dafür, dass sie auch tatsächlich geleistet wird. Zudem ist nicht jeder Bewohner körperlich in der Lage, regelmäßig auf eine Leiter zu steigen, um die Rauchmelder zu überprüfen“, rät Eberhard Wendel von Minol. Ein professioneller Monteur kann die Prüfung fachgerecht erledigen und bei Bedarf den Melder reinigen oder austauschen. Er prüft außerdem, ob etwa ein Wohnzimmer zum Schlafzimmer umfunktioniert wurde und nun einen Rauchmelder braucht.
Finanzierung: Der Kauf und die Installation von Rauchmeldern gelten als Modernisierungsmaßnahmen, die die Mietsituation verbessern. Sie müssen deshalb von den Mietern geduldet werden, und der Vermieter darf die jährliche Nettokaltmiete um elf Prozent der Anschaffungskosten erhöhen. In der Praxis verzichten viele Vermieter auf das Recht einer Mieterhöhung und übernehmen die geringen Mehrkosten selbst. Die Wartungskosten für Rauchmelder lassen sich mit der Betriebskostenabrechnung (nach § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung) umlegen.
Information der Mieter: Vermieter sollten Nachrüstaktionen rechtzeitig ankündigen. Hilfreich für die Mieter sind außerdem Broschüren zur Bedienung der Geräte, wie sie etwa die Minol-Monteure jedem Haushalt überreichen. Während der Montage und auch später können bei Mietern Fragen auftauchen. Um den Vermieter zu entlasten, ist es hilfreich, wenn der Dienstleister einen telefonischen Auskunfts- und Beratungsdienst für die Hausbewohner anbietet.
Haftung: Im Brandfall müssen Eigentümer nachweisen, dass sie ihre gesetzliche Pflicht erfüllt haben und zum Beispiel für funktionsfähige Rauchmelder gesorgt haben. Hilfreich dafür sind die Protokolle des Dienstleisters.
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Mehr Informationen:
www.rauchmelder-lebensretter.de,
www.qualitaetsrauchmelder.de,
www.minol.de/rauchmelderservice