Allgemeine Zeitung Mainz: Verengter Blick / Kommentar zum Loveparade-Verfahren

Die Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg 2010
mit den Mitteln des Strafrechts aufzuarbeiten, ist der Versuch, das
Unfassbare fassbar zu machen. Es gibt dazu keine Alternative – doch
das Ergebnis kann nur unbefriedigend ausfallen. Zu schwer lasten der
Tod von 21 jungen Menschen und das Leid der Hinterbliebenen auf den
Schultern der Justiz, zu kompliziert ist die Schuldfrage. Die
Duisburger Staatsanwaltschaft macht es sich zu einfach, wenn sie
ihren Blick auf die Beteiligten des Genehmigungsverfahrens verengt
und die tatsächliche Situation am Nachmittag des 24. Juli 2010 auf
dem ehemaligen Duisburger Güterbahnhof sowie die dort handelnden
Personen weitgehend ausblendet. Nach dem Unglück suchten sich Schmerz
und Zorn der Angehörigen der Opfer rasch zwei Ziele: den inzwischen
abgewählten Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland und den
Veranstalter der Loveparade, Rainer Schaller. Beide gehören jedoch
nicht zum Kreis der Angeklagten, das war schon länger bekannt – es
wurde ja nicht mal gegen sie ermittelt. Aus Sicht der Strafverfolger
war keiner von ihnen persönlich involviert in die tödliche Kette von
Fehleinschätzungen und -entscheidungen, welche das Entstehen einer
Massenpanik begünstigten. Ein besonders krasses Beispiel für die
Kluft, die sich zwischen der kühlen Logik des Strafrechts und dem
Rechtsempfinden der Bürger zuweilen auftut. Überraschend und
mindestens ebenso schwer nachvollziehbar ist freilich, dass sich auch
kein Polizeibeamter strafrechtlich zu verantworten hat – dabei gibt
es eine Reihe von Hinweisen auf fragwürdige polizeiliche Maßnahmen
vor Ort, die sich im Gedränge fatal ausgewirkt haben sollen.

Pressekontakt:
Allgemeine Zeitung Mainz
Florian Giezewski
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