Neues Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung

Das neue Gesetz ist die umfassendste Reform in der Pflege, die es je gab. Neben neuen Qualitätsmaßstäben in der Beratung mit einer verbesserten Koordination vor Ort, werden vor allem eine vereinfachte Dokumentation von Pflegeleistungen, Impulse für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung, höhere Leistungen, eine Ausweitung von ambulanten Leistungen, einen einheitlichen pflegebedingten Eigenanteil in der stationären Versorgung, eine Verbesserung der sozialen Absicherung für Angehörige sowie neue Pflegegrade und vor allem einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit.

Pflegebedürftigkeit nicht mehr über zeitlichen Aufwand definiert

Im neuen Pflegestärkungsgesetz sei Pflegebedürftigkeit nicht mehr über den zeitlichen Aufwand in der Pflege definiert. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff geht von den individuellen Bedürfnissen der einzelnen pflegebedürftigen Menschen aus, die gesundheitliche Beeinträchtigungen in der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb die Hilfe anderer benötigen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, oder psychische Beeinträchtigungen, oder gesundheitliche Belastungen aufweisen.

Ungerechtigkeiten in der Pflege

Bisher verstand man unter Pflege das Ausführen von Verrichtungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Haushalt. Auch wurde die Pflegezeit als Maßstab genommen. Das war jedoch früher oft ungerecht, da viele Verrichtungen aus verschiedenen Gründen in der Realität länger dauerten, als das Gesetz dies vorsah.

Erweitertes Leistungsspektrum

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist wie ein erweitertes Leistungsspektrum , dass unter anderem die Unterstützung bei psychischen Problemen, Förderung des Selbstmanagements bei chronischen Krankheiten, Beratung zur Steuerung von Pflegeverläufen aber auch bei alltagsbezogene Unterstützung aufweist.
Neue Einordnung in Pflegegraden

Im Rahmen der Begutachtung des Pflegebedürftigen werden folgende Gesichtspunkte untersucht: Mobilität, kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Belastungen, Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte. Je nach Stärke der Einschränkungen wird der Betroffene einer von fünf Pflegegraden zugeteilt. Wobei alle Pflegebedürftigen, die aktuell Pflegestufe 1 bis 3 beantragen, automatisch den Pflegegraden 2 bis 4 zugewiesen werden.
Pflegedienst Höfler aus Kassel sieht die Änderungen in der pflegerischen Versorgung als notwendig an und steht Ihnen für weitere Fragen rund um die Pflege in Kassel zur Verfügung.

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