10 Gerichtsurteile zum Grillen im Garten und auf dem Balkon

Gelsenkirchen, 25.05.2010. Grillen macht spaß, da sind sich fast alle einig. Dennoch gibt es dabei einiges zu beachten. Damit der Spaß nicht in Rauch aufgeht, hat sich das Informationsportal Grillschuerzen.net mit der Gesetzeslage etwas näher beschäftigt. Herausgekommen ist eine Liste von zehn Gerichtsurteilen die dem Leser einen Überblick verschaffen soll.

„Die Gesetzeslage ist oft nicht eindeutig, so unterscheiden sich zum Beispiel viele der Urteile bei der Frage wie oft gegrillt werden darf.“, so der Geschäftsführer. Zu beinahe jeder Frage gibt es Gerichtsurteile. Die meisten davon werden auf dem Portal behandelt und aufgelistet.

– Muss das grillen in den Sommermonaten hingenommen werden?
– Was soll zur Vermeidung von zu starker Rauchentwicklung unternommen werden?
– Wie oft darf man grillen?
– Darf man ab 22 Uhr noch zum Grill greifen?
– Gibt es im Garten nur bestimmte Plätze an denen gegrillt werden darf?
– Kann der Vermieter das grillen verbieten?
– Wie sieht es mit der Rauchentwicklung aus? Müssen die Nachbarn den Geruch hinnehmen?

Seit Mai 2010 informiert das Internetportal über das beliebte Accessoire beim Grillen – die Grillschürze. Dabei geht es hauptsächlich um Hintergrundinformationen und Bezugsquellen. Dabei setzt sich das Unternehmen für Hilfsbedürftige Kinder ein. Für jede Grillschürze die über das Portal verkauft wird spendet Grillschuerzen.net einen Euro an die Stiftung Deutsche KinderKrebshilfe.

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