In der Erhebung wurden die Patientinnen und Patienten gebeten, eine Inhalation vorzuführen. Dabei machten 83 Prozent Fehler. Durchschnittlich wurden drei Fehler pro Inhalation vom Apothekenteam dokumentiert. Bei Kindern bis zehn Jahren waren es sogar sieben. Patientinnen und Patienten, die ihre eigenen Anwendungskenntnisse als gut bis sehr gut einschätzten, unterliefen ähnlich viele Fehler. Die Art der Anwendungsprobleme war bei Erst- und Folgeverordnungen vergleichbar.
Bei der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ profitieren Patientinnen und Patienten von einer Schulung zur Inhalationstechnik in der Apotheke. Anspruchsberechtigt sind Versicherte ab sechs Jahren nach Neuverordnung und bei Wechsel der Inhalationshilfe oder wenn sie in den letzten 12 Monaten keine praktische Einweisung in ihr Inhalationsgerät erhalten haben.
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