Erweiterte Medikationsberatung als Kassenleistung
Viele Apotheken bieten sogenannte pharmazeutische Dienstleistungen an, die teils von der Krankenkasse bezahlt werden. Wie zum Beispiel die erweiterte Medikationsberatung. Anspruch auf diese ausführliche Beratung in der Apotheke hat jede Person, die mehr als fünf Arzneimittel ärztlich verordnet bekommt und diese länger als 28 Tage einnehmen soll. „Die Medizinerinnen und Mediziner kennen sich mit Erkrankungen aus und welches Mittel wogegen wirkt“, sagt Apotheker Dr. Thomas Maschke. „Wir in der Apotheke sind die Fachpersonen, wenn es um Wirkstoffe geht. Wir wissen, wo genau im Körper Medikamente wirken, wie sie abgebaut werden und welche Arzneien sich gegenseitig beeinflussen.“
Vergessen? Weggelassen? Alles ist wichtig
Maschkes Gebot: „Ehrlichkeit ist das Wichtigste.“ Das heißt, Patientinnen und Patienten sollten beim Arzt, der Ärztin und auch in der Apotheke offen erzählen, wie oft sie ihre Medikamente vergessen und nachfragen, wenn sie bei manchen Mitteln nicht wissen, wofür sie diese einnehmen. „Sagen Sie auch, wenn Sie manche Ihrer Medikamente gar nicht nehmen, weil Sie das Gefühl haben, dass sie nicht wirken oder Nebenwirkungen verursachen.“
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