Modernisierung: Altersgerecht und barrierefrei

Menschen mit Beeinträchtigungen nehmen am gesellschaftlichen Leben teil. Daher ist es wichtig, dass nicht nur in Haus und Wohnung an sie gedacht wird, auch rund um das Haus gilt es, Barrieren abzubauen. Vor allem Stufen und Schwellen an der Haustür sowie zwischen Wohnraum, Terrasse und Balkon sind häufige Hindernisse . Dort ist zu berücksichtigen, dass nicht nur ältere Menschen Probleme mit diesen Barrieren haben. Ein stufenloser Eingang beispielsweise macht es auch Eltern mit Kinderwagen leichter.

Barrierefreiheit in der Praxis

Schwellenfreie Böden ohne Teppiche und eine Durchgangsbreite bei Türen von mindestens 90 Zentimetern verschaffen uneingeschränkte Bewegungsfreiheit im gesamten Wohnbereich. Zusätzlich sollten alle Innen- und Außentreppen mit Handläufen versehen sein. Auch punkto Technik bietet sich eine Nachrüstung an. So sorgen elektrisch zu öffnende Fenster, Rollladenheber und elektrische Schiebetüren für mehr Komfort und erleichtern gleichzeitig den Alltag. 

Ungetrübtes Badevergnügen für Jung und Alt

Im Bad besteht oft größerer Änderungsbedarf. Dabei ist eine schicke, bodengleiche Dusche nicht nur altersgerecht, sondern beugt auch Unfällen von Kindern vor. Ein höhenverstellbarer unterfahrbarer Waschtisch erlaubt das Waschen im Sitzen. Toiletten sollten eine Sitzhöhe von 48 bis 55 Zentimeter haben, ideal sind höhenverstellbare Varianten. Stabile Griffe im Badewannen- oder Toilettenbereich garantieren zusätzlichen Halt.

Übersicht über Fördermittel

Einen Überblick über die verschiedenen Fördermittel finden Modernisierer auf dem Ratgeberportal www.energie-fachberater.de in der Rubrik Energieeffizienz unter Förderung. Der User kann sich dort über Programme informieren, die Bund und Länder bereit stellen. So fördert die KfW im Programm Altersgerecht Umbauen mit Krediten zu Top-Zinssätzen (Programm 155) und Zuschüssen (Programm 455) beispielsweise den Einbau eines Aufzuges oder den altersgerechten Umbau des Bads. Bei der Zuschussvariante gibt es fünf Prozent der förderfähigen Kosten zurück, wenn mindesten 6.000 Euro investiert werden, höchstens jedoch 2.500 Euro. Auch Länder und Kommunen vergeben zinsgünstige oder zinslose Darlehen und Zuschüsse für die Reduzierung von Barrieren.

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