Rund 80 Prozent aller bundesdeutschen Haushalte verfügen über eine Hausratversicherung und schützen damit im Schadensfall ihr Hab und Gut. Denn durch einen Brand, ausgelaufenes Leistungswasser oder durch einen Einbruch können Gegenstände des Hausrates beschädigt, zerstört oder entwendet werden. Die Wiederbeschaffung ist in der Regel mit hohen Kosten verbunden – diese sollen mit der Hausratversicherung aufgefangen werden.
Informationen zur Hausratversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hausratversicherung.html
Der Versicherungsschutz greift dann, wenn eine versicherte Sache durch eine versicherte Gefahr und den daraus resultierenden Schadensfolgen am Versicherungsort zerstört oder beschädigt wird oder abhanden kommt. Zum Hausrat gehören Einrichtungsgegenstände wie z. B. Möbel, Gebrauchsgegenstände für den Alltag wie das Geschirr oder die Kleidung, aber auch alle Verbrauchsgüter. Dazu zählen Lebensmittel oder Kosmetika. Bargeld und Wertgegenstände sind mit bestimmten Entschädigungsgrenzen ebenfalls versichert.
Eine Abgrenzung zur Gebäudeversicherung ist in manchen Fällen nicht immer einfach. Gerade mit der Einbauküche stellt sich die Frage, ob diese in den Schutz der Hauratversicherung fällt. Wenn eine Küche individuell vom Tischler für einen Raum in der Wohnung angefertigt wurde und diese nur mit Beschädigungen wieder ausgebaut werden kann, ist sie eigentlich ein Gebäudebestandteil und fällt in den Schutz der Gebäudeversicherung. Bei einer Mietwohnung ist der Fall anders gelagert: Um Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter zu vermeiden, gehört hier die individuell eingebaute Küche zum Hausrat, ebenso wie besonders gefertigte Badewannen und Waschbecken oder Parkett- und Teppichböden.
Hat der Mieter eine Markise auf eigene Kosten am Balkon angebracht, gehört diese ebenso zum Umfang der Hausratversicherung wie private Rundfunk- und Fernsehempfangsanlagen. Hier leistet der Versicherer nur deshalb, weil bei der Gebäudeversicherung alle Gegenstände, die ein Mieter auf seine Kosten eingebracht hat, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Motorbetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Gokarts und Spielfahrzeuge sind Bestandteil der Hausratversicherung, weil für sie anderweitig kein Versicherungsschutz abgeschlossen werden kann. Es würde für den Eigentümer eine Versicherungslücke entstehen. Dazu zählen auch Kanus, Falt- oder Schlauchboote einschließlich der Motoren sowie Surfgeräte und Leichtfluggeräte wie Fall- oder Gleitschirme und nicht motorisierte Flugdrachen.
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