Antrag zur gerechten Verteilung von Maklerkosten scheitert im Rechtsausschuss

Zu der Ablehnung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion „Maklerkosten gerecht verteilen“ im Rechtsausschuss durch die Koalitionsfraktionen erklaert die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Wir fordern, dass die von Immobilienmaklern in Rechnung gestellte Courtage zukuenftig von Vermietern und Mietern je zur Haelfte getragen wird. Paragraf 3 Wohnraumvermittlungsgesetz sieht naemlich die Moeglichkeit einer Vereinbarung vor, dass das vom Vermieter geschuldete Vermittlungsentgelt vom Wohnungssuchenden zu zahlen ist. Eine gerechte Verteilung der Kosten ist angesichts der Wohnungssituation in grossen Staedten und der Tatsache, dass der Makler fast ausnahmslos vom Vermieter beauftragt wird, mehr als angemessen.

Die Koalitionsfraktionen haben die Ablehnung unserer Forderung damit begruendet, der Antrag schraenke Vertragsfreiheit und Privatautonomie unzulaessig ein. Ein Argument, das angesichts des ungleichen Staerkeverhaeltnisses bei den Vertragspartnern mal wieder deutlich macht, welche Interessen diese Regierung vertritt – die der Wohnungssuchenden jedenfalls nicht.

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