PZR – Zahnärztekammer sieht falsche Aufklärung über den Nutzen

Effektivität bewiesen

Die Darstellung, dass die PZR eine sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistung“ (IgeL) sei, hält die Zahnärztekammer Nordrhein für verkehrt und verunsichernd. Denn als individuelle Gesundheitsleistungen werden solche bezeichnet, die nicht von der Krankenkasse bezuschusst werden und bei denen weder die Notwendigkeit noch die Wirksamkeit bestätigt ist. Vizepräsident und Pressereferent der Zahnärztekammer Nordrhein Hausweiler sagt, dass die unzureichende und falsche Aufklärung in den Medien den Patienten den Eindruck vermitteln, dass die Leistung nicht notwendig sei und die Ärzte nur Geld machen würden. Das ist aber keineswegs der Fall. Langzeitstudien der Uni Göteborg versichert die Effektivität. Daher wurde die professionelle Zahnreinigung auch Anfang 2012 im Rahmen der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bewusst vom Gesetzgeber als medizinisch notwendige Maßnahme aufgenommen. Gesetzliche Krankenversicherungen finanzieren die PZR teilweise im Rahmen von freiwilligen Leistungen. Erkrankungen im Mundraum wie Karies und Parodontitis können mithilfe der PZR sinnvoll und effektiv vorgebeugt werden.

Für ausführliche Informationen steht die Zahnarztpraxis Brigitte Huebert aus Minden jederzeit gerne zur Verfügung.

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