Nach dem Umzug das Sonderkündigungsrecht bei der Hausratversicherung prüfen
Vielen Versicherungsnehmern ist nicht bewusst, dass die Hausratversicherung während der Umzugsphase für zwei Monate den Versicherungsschutz für die alte und die neue Wohnung übernimmt. Der Wohnungswechsel sollte der Versicherungsgesellschaft daher schon im Vorfeld des Umzuges mitgeteilt werden, um von dieser Leistung zu profitieren. Außerdem muss der Versicherungsgesellschaft die Quadratmeterzahl der neuen Wohnung mitgeteilt werden, zudem empfiehlt es sich, die Deckungssumme den neuen Gegebenheiten anzupassen. Wichtig: Liegt die neue Wohnung in einer anderen Tarifzone, kann die Versicherungsgesellschaft die Prämien anpassen.
„Normalerweise ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die bestehende Hausratversicherung für die neue Wohnung zu übernehmen. Kommt es aber zu einer Prämienerhöhung infolge der veränderten Tarifzone, besteht ein Sonderkündigungsrecht“, sagt Versicherungsprofi Jan Schust. Versicherungsnehmer haben in diesem Fall die Möglichkeit, über Vergleichsportale wie etwa http://www.tarifcheck24.com/hausratversicherung/vergleich/ eine individuell günstigere Hausratversicherung zu ermitteln und zu dieser zu wechseln.
Sonderkündigungsrecht: Verträge der Kfz-Versicherung können ebenfalls betroffen sein
Ähnlich der Hausratversicherung zieht ein Umzug auch Änderungen in der Kfz-Versicherung nach sich. So ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, der Versicherung mitzuteilen, wenn bisherige Rabatte, beispielsweise durch den Wegfall eines Garagenstellplatzes, entfallen.
Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur, wenn die Versicherungsprämien aufgrund der neuen Regionalklasse nach oben angepasst werden. In diesem Fall lohnt es sich, zunächst die Angebote der konkurrierenden Kfz-Versicherungen für den neuen Wohnort über Kfz-Versicherungsvergleiche wie auf http://www.tarifcheck24.com/kfz-versicherung/vergleich/ in Erfahrung zu bringen, bevor der verteuerte Vertrag trotz Sonderkündigungsrecht fortgesetzt wird.
Mietrechtsschutzversicherung: Ärger mit dem neuen Vermieter vorbeugen
Die wenigsten Umzügler wissen im Voraus, mit was für einer Art von Vermieter sie es zu tun bekommen. Während sich viele Vermieter häufig kulant gegenüber ihren Mietern zeigen, drohen einige schwarze Schafe bei Streitereien über Schönheitsreparaturen, Nebenkostenabrechnungen oder Mieterhöhungen schnell mit dem Gang vor ein Gericht, um den Mieter einzuschüchtern. Oder aber der Vermieter bleibt inaktiv bei dringenden Reparaturen und der Mieter möchte die Miete kürzen.
Da sich Kosten eines Rechtsstreits aber schnell auf mehrere tausend Euro belaufen können, geben viele Mieter lieber klein bei, als ihr Recht notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. In einer deutlich besseren Position befinden sich Mieter, die eine Mietrechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, da diese im Streitfall die anfallenden Gebühren für den Anwalt sowie die Gerichtskosten übernimmt. Was bei der Mietrechtsschutzversicherung zu beachten ist und viele weitere Informationen finden sich unter http://www.tarifcheck24.com/rechtsschutzversicherung/fuer-den-mieter/ im Internet. So stressig ein Umzug auch immer sein mag, so bleiben die privaten Finanzen bei der Beachtung dieser Versicherungstipps ganz entspannt.