Ausgleichszahlungen bei Verspätungen für Fernbus-, Schiffs- und Bahnreisen

refund.me hat seinen bereits bestehenden Service für Flugreisende ergänzt. Ab sofort können Reisende auch ihre Ansprüche bei Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen von Fernbus-, Schiffs- oder Bahnreisen mit Hilfe von refund.me anmelden. Des Weiteren kündigt refund.me an, sein Serviceportfolio zukünftig um einen Gepäckservice nach den Grundsätzen der Montrealer Konvention zu erweitern.

refund.me folgt damit der Vision der Europäischen Kommission für Transport und Mobilität, deren Ziel es ist, sicherzustellen, dass Reisende aller vier Transportbereiche, nämlich Flug, Bahn, Bus und Schiff, in der EU einen einheitlichen Stand beim Schutz durch Passagierrechte genießen.

Eve Büchner, Gründerin und CEO: „Auch wenn hier Flug, Bus, Bahn und Schiff als die ´4 Modes of Transport` gleichwertig aufgeführt sind, bestehen in der konkreten Durchführung der Anspruchsverfahren deutliche, zum Teil komplexe Unterschiede. So gibt es beispielsweise viele nationale Ausnahmen beim Bahnverkehr und jede der EU-Verordnungen benutzt ein eigenes, sehr spezielles Vokabular. ´Verspätung´ ist zum Beispiel nicht überall gleichermaßen definiert. Unser Anspruch ist es, Passagierrechte in Europa transparent und für jedermann zugänglich zu machen.“

In der sorgfältigen Analyse und Kundenberatung beim Stellen eines Antrages auf Anspruch sieht refund.me daher einen wichtigen Beitrag zum Thema EU-Passagierrechte. Die wirtschaftliche Bearbeitung und Durchsetzung der Fälle macht es erforderlich, dass mindestens fünf Passagiere gemeinsam einen Antrag bei refund.me einreichen.

Diese Erweiterung des Serviceangebotes auf alle vier Transportbereiche fällt in einen Zeitraum, in dem die EU-Kommission die Passagierrechte für Flugreisende grundsätzlich überarbeiten will. Am 13.3.2013 stellte die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Stärkung der Passagierrechte im Flugverkehr vor. Eve Büchner kommentiert: „Es mutet seltsam an, wenn die Brüsseler EU-Kommission von ´Stärkung` spricht und gleichzeitig darüber nachdenkt, Fluggästen erst nach fünf, neun oder sogar zwölf Stunden Verspätung einen Anspruch auf Ausgleichszahlung zu gewähren. Wir sehen unser erweitertes Engagement zur Durchsetzung von Ansprüchen im Bereich von Passagierrechten als Commitment an, dem Reisenden verpflichtet zu bleiben und als Startup-Unternehmen mit kreativen und innovativen Serviceangeboten auch zukünftig dem Flug-, Fernbus-, Bahn- und Schiffsreisenden zu helfen.“

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