Nach dem Öffnen gilt zusätzlich Aufbrauchfrist
Besonders vorsichtig sollte man bei flüssigen oder halbflüssigen Arzneimitteln wie Fiebersirup oder Augentropfen sein. Neben dem Verfallsdatum gibt es hier die sogenannte Aufbrauchfrist. Sie gibt an, wie lange ein Medikament nach dem Öffnen verwendet werden kann. Da viele flüssige Arzneiformen Wasser enthalten, können sie schneller ihre Stabilität verlieren und anfällig für Verunreinigungen werden.
„Einige Wirkstoffe, wie das Schmerzmittel Acetylsalicylsäure, können sich bei Kontakt mit Luft verändern und neue chemische Verbindungen bilden. Diese können schädlich sein, zu unerwünschten Nebenwirkungen oder Vergiftungen führen“, so Apothekerin Hähnel. Und auch pflanzliche Arzneien können nach Ablauf der Frist problematisch sein, da ihre Inhaltsstoffe schwer vorhersehbare Zersetzungsprodukte bilden können.
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