Mal Hand aufs Herz: Wie lange ist eigentlich bei Ihnen der Erste-Hilfe-Kurs her? Und wüssten Sie noch, was im Ernstfall zu tun ist? Zum Tag der Ersten Hilfe (am 12.9.) erinnert die Bayerische Landesunfallkasse, wie wichtig beherztes Eingreifen ist. Das gilt auch dann, wenn nicht alles zu 100 Prozent sitzt. Denn bis der Rettungswagen da ist, vergehen wertvolle Minuten, die entscheidend sind. Mehr dazu von Helke Michael.
Sprecherin: Beherztes Eingreifen kann Leben retten. Werden starke Blutungen beispielsweise nicht gestillt, sind sie binnen kürzester Zeit tödlich. Bei einem Herzstillstand sinkt die Überlebenschance pro Minute ohne Wiederbelebungsmaßnahmen um zehn Prozent. Ist eine Person also bewusstlos und nicht mehr ansprechbar, atmet sie nicht oder unregelmäßig und röchelt dabei, ….
O-Ton 1 (Bastian Selig, 33 Sek.): „… ist der erste Schritt, den Notruf 112 zu wählen, und dann die Herzdruckmassage zu beginnen. Dazu legen Sie einen Handballen genau in die Mitte des Brustkorbs und die andere Hand darüber. Und dann brauchen Sie Kraft. Die Brustwand muss bei einem Erwachsenen immer fünf bis sechs Zentimeter tief hineingedrückt werden und wieder entlastet werden – so lange, bis der Rettungswagen da ist. Das schafft man am besten mit ausgestreckten Armen und mit dem richtigen Tempo. Hier gibt es bekannte Rhythmen wie Staying Alive von den Bee Gees, oder – wer das nicht kennt – Helene Fischer, Atemlos durch die Nacht .“
Sprecherin: Sagt Bastian Selig, Präventionsexperte bei der Bayerischen Landesunfallkasse und in seiner Freizeit als Notfallsanitäter mit dem Bayerischen Roten Kreuz unterwegs. Er empfiehlt, auch vor Defibrillatoren keine Angst zu haben, die man in vielen öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen oder auch Fitnessstudios findet. Die Bedienung ist denkbar einfach.
O-Ton 2 (Bastian Selig, 29 Sek.): „Worauf man achten muss, ist, dass die Elektroden den direkten Kontakt zur Haut haben, also nicht auf eine nasse und nicht auf eine stark behaarte Brust geklebt werden. Ansonsten erklärt das Gerät Schritt für Schritt, was zu tun ist. Der Defibrillator analysiert, ob hier wirklich mit einem Stromschock eingegriffen werden muss und gibt diesen dann frei, wenn das wirklich notwendig ist. Aber eine Bitte noch: Holen Sie den Defibrillator nur, wenn eine zweite Person dabei ist, die die Herzdruckmassage in der Zwischenzeit durchführen kann. Diese geht immer vor!“
Sprecherin: Grundsätzlich gilt übrigens, dass sich Ersthelfende nicht selbst in Gefahr bringen müssen. Sollte ihnen aber etwas am Unfallort passieren, sind sie – in Bayern über die Bayerische Landesunfallkasse – gesetzlich unfallversichert.
O-Ton 3 (Bastian Selig, 35 Sek.): „Das heißt, wenn Sie sich schützend vor jemanden stellen, der bedroht wird, oder in einen See springen, um einer ertrinkenden Person zu helfen, und sich dabei verletzen, werden die umfassende Heilbehandlung und die Rehabilitation von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Auch Psychotherapie nach einem Schock oder Trauma gehört dazu. Bei Arbeitsunfähigkeit steht Ihnen Verletztengeld zu, bei bleibenden körperlichen oder seelischen Schäden die Zahlung einer Rente. Und falls Ihnen durch Ihre erste Hilfe ein Sachschaden entstanden ist, wird dieser auch erstattet. Wer anderen hilft und dabei selbst zu Schaden kommt, steht also auf gar keinen Fall alleine da.“
Oberstes Gebot ist übrigens immer, dass man sich nicht selbst in Gefahr bringt. Mehr Infos dazu, welche Hilfe Sie bekommen können, wenn Sie als Ersthelferin oder Ersthelfer selbst zu Schaden kommen sollten, finden Sie auch im Netz unter www.kuvb.de.
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