Overwiening: „Bislang ist der Begriff der Telepharmazie nicht eindeutig definiert. Die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgeschlagene Lösung der Schein-Apotheken ohne Apothekerinnen oder Apotheker ist keine Telepharmazie. Denn dies betrifft nur das innerapothekerliche Verhältnis zwischen Filial- und Hauptapotheke. Der Kontakt zwischen den Apotheken funktioniert auch heute schon auf mehreren Wegen sehr gut. Telepharmazie bezieht sich ausschließlich auf das Apotheken-Patienten-Verhältnis.“
Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, ergänzt: „In Zeiten der Digitalisierung hat sich die Apothekerschaft längst Gedanken gemacht über neue Wege, auf denen wir unsere Patientinnen und Patienten auch auf telepharmazeutischen Wegen beraten können. In den Apotheken gibt es schon heute mehrere telepharmazeutische Angebote. Diese wollen wir aber gerne weiterentwickeln und im Gespräch mit der Politik die Expertise der Apothekerinnen und Apotheker verstärkt in die Versorgung einbringen.“
Um das Thema weiter zu erörtern, veranstaltet die Bundesapothekerkammer am 11. Juni 2024 ein Symposium mit dem Titel „Telepharmazie – Chancen und Grenzen“. Die Teilnahme ist vor Ort in Berlin oder online möglich. Interessierte können sich unter presse@abda.de bis zum 3. Juni anmelden.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stv. Pressesprecherin, 030 40004-134, u.sellerberg@abda.de
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