Anlaesslich der heutigen oeffentlichen Anhoerung zum 23. BAfoeG-Aenderungsgesetz erklaert der stellvertretende bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Swen Schulz:
Die Sachverstaendigen bestaetigen eindeutig die Position der SPD, wonach der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu kurz gesprungen ist. Der Entwurf beinhaltet zwar richtige Ansaetze, geht aber in zahlreichen Punkten nicht weit genug. Die Fragen von Teilzeitstudiengaengen haben keinen Einlass in das Gesetz gefunden, der Uebergang vom Bachelor- zum Masterstudium bleibt ungeklaert und die Altersgrenzenregelung des Entwurfs ist nicht ausreichend. Einhellig kritisieren die Sachverstaendigen, dass die Erhoehungen der Bedarfssaetze und vor allem der Einkommensfreibetraege zu schwach ausfallen.
Die SPD hat deshalb bereits im Maerz in einem Antrag gefordert, die Einkommensfreibetraege um zehn Prozent und die Bedarfssaetze um drei Prozent anzuheben. Die bisherige Altersgrenze ist angesichts der durch den Bologna-Prozess veraenderten Bildungsbiographien nicht mehr zeitgemaess und muss auf 35 Jahre beziehungsweise fuer ein Master-Studium auf 40 Jahre angehoben werden. Zudem muss die Foerderung auf die Ausbildung in Teilzeitform ausgedehnt werden, um den veraenderten Bedingungen Rechnung zu tragen. Beim Uebergang von einem Bachelor- zu einem Masterstudiengang muessen Foerderungsluecken geschlossen werden.
Auf diese Forderungen, die auch Teilnehmer der oeffentlichen Anhoerung mehrfach formuliert haben, gibt die Bundesregierung keine Antwort. Mit Schoenheitsreparaturen werden die gestiegenen Herausforderungen fuer ein flexibles und sozial gerechtes BAfoeG, ausgerichtet an individuelle Bildungswege, nicht angenommen. So verblasst das BAfoeG-Gesetz hinter der Einfuehrung eines Nationalen Stipendienprogramms und wird in die Geschichte als Steigbuegelhalter eingehen.
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode konnte die SPD in der Grossen Koalition notwendige Massnahmen und Verbesserungen gegen den Widerstand der CDU durchsetzen. Aktuelle Studien und Berichte zur Situation der Studierenden, vor allem aber die aktuellen Studierendenproteste belegen, dass die letzte BAfoeG-Novelle jedoch nicht alle Probleme loesen konnte.
So haben 39 Prozent aller Studienabbrecher Finanzierungsprobleme als ausschlaggebenden Abbruchgrund genannt. Dies zeigt, dass das BAfoeG in Hinblick auf eine bedarfsgerechte Foerderung weiter verbessert werden muss. Die Leistungen muessen erhoeht und vor allem der Kreis der Anspruchsberechtigten vergroessert werden.
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