Gefährdung der Patientenversorgung
Wirkstoffe, deren Arzneimittel verschreibungspflichtig und für die Gesamtbevölkerung von großer Relevanz sind, gelten als versorgungsrelevant. Gibt es nur wenige Hersteller, die das Medikament produzieren, und ist die Gefahr von Lieferengpässen deshalb besonders groß, können sie zusätzlich auch als versorgungskritisch eingestuft werden. Neben Kontrastmitteln gelten beispielsweise auch Notfallmedikamente, Antibiotika oder Krebsmedikamente als versorgungskritisch. Allein 13,7 Millionen Untersuchungen mit Kontrastmitteln wurden 2022 in Deutschland durchgeführt. Sie sind unverzichtbar für die Diagnose von Erkrankungen und die Bestimmung der weiteren Behandlungsmöglichkeiten. Deshalb müssen sie sowohl in ausreichender Menge als auch jederzeit verfügbar sein. „Doch das ist oftmals nicht der Fall“, betont Lemzouri und ergänzt: „Grund für den Mangel ist die Marktkonzentration bei Herstellung und Vertrieb von Kontrastmitteln – nur vier Unternehmen dominieren den Markt. Gibt es Schwierigkeiten mit internationalen Lieferketten oder eine gesteigerte Nachfrage nach dem in vielen Kontrastmitteln enthaltenen Jod, entstehen deshalb schnell Engpässe, die die Patientenversorgung gefährden.“
Vertragliche Hindernisse
Lieferengpässe bei Kontrastmitteln werden unter anderem auch durch die Preisgestaltung begünstigt. Viele Kostenträger vergüten Kontrastmittel so schlecht, dass die wirtschaftliche Produktion für die Hersteller sehr erschwert wird. „Aufgrund der niedrigen Preise lohnt sich für viele Kontrastmittelhersteller die Belieferung mancher Regionen finanziell nicht mehr. Außerdem bekommt in einigen KV-Gebieten nur der günstigste Anbieter einen Exklusivvertrag. Alle anderen werden von der Belieferung ausgeschlossen. Bei Lieferengpässen eines Herstellers können andere deshalb oft nicht einspringen“, erklärt Lemzouri. „Die Listung von Iomeprol als versorgungsrelevant und versorgungskritisch und damit die Anerkennung des BfArM, wie relevant Kontrastmittel für die Gesundheitsversorgung sind, ist ein wichtiger erster Schritt. Doch es bedarf weiterer Maßnahmen, wie der Diversifizierung der Lieferketten, der Schaffung von Notfallreserven und eines Verbots von Exklusivverträgen“, fordert der Leiter für Gesundheitspolitik bei Bracco abschließend.