Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Lediglich die Vorkasse und den Versand der Rechnung muss der Patient zunächst selber leisten. Die Erstattung des Rechnungsbetrages erfolgt sofort.
Auch Versicherte, die erst innerhalb eines laufenden Kalenderjahres zur AOK wechseln, haben sofortigen Anspruch auf das volle Gesundheitskonto von bis zu 400 Euro für das aktuelle Jahr.
Welche besonderen Leistungen kann ich nutzen?
Wie bereits in 2015 werden bis zu 200 Euro jährlich für Reiseschutzimpfungen erstattet.
Darüber hinaus sind seit dem 01.01.2016 folgende weitere Gesundheitsleistungen abrechenbar:
– Check-up 35 schon ab dem 25. Lebensjahr
– Hautkrebs-Screening ab dem 18. Lebensjahr
– Homöopathie: ärztliche Behandlung und Arzneimittel
– Lachgas-Sedierung bei der Entfernung von Weisheitszähnen bis zum 26. Lebensjahr
– Mamma Care: Kurs zur Brustselbstuntersuchung
– Osteopathie beim anerkannten Osteopathen
– Reiseschutzimpfungen
– Zahnversiegelung bei fester Zahnspange bis zum 17. Lebensjahr
Pro Extra-Leistung wurde eine Obergrenze pro Person und Kalenderjahr definiert.
Mit den neuen Leistungen geht die AOK Hessen auf die Bedürfnisse ihrer Kunden ein. „Was es noch nie gab: Die Krebsvorsorge wird deutlich nach vorne verlegt. Nun können auch Mittzwanziger zum Check-up und damit auf Nummer sicher gehen“, erklärt Ralf Trebing, Leiter des großen Beratungscenters in Kassel am Friedrichsplatz. Die meisten Leistungen aus dem Gesundheitskonto sind normalerweise aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Leistungen hält die AOK Hessen hier (https://hessen.aok.de/inhalt/gesundheitskonto-mehr-leistung-fuer-sie/?cid=aokdehe_aokhe_opr_22)bereit.