Die Expertenkommission erließ einen 10-Punkte Plan mit 13 Qualitätskriterien. Dabei untersuchten vier Punkte den Geltungsbereich des Gesetzes, fünf die Einhaltung von Kriterien aus dem Qualitätsmanagement, drei die Themen Schulung, Beratung und Informationsweitergabe, sowie ein weiterer Punkt die Regelung von Ordnungswidrigkeiten. Genereller Schwachpunkt in fast allen Bundesländern war die fehlende Umsetzung des Gesetzes in Pflegeeinrichtungen, bei Rettungsdiensten und Arztpraxen. In 6 von 16 Bundesländern fehlten einheitliche Qualitätsregeln und in 7 Bundesländern wurden die Hygiene-Vorschriften nicht korrekt eingehalten. Bei der Hälfte aller deutschen Bundesländer wurden Verstöße gegen das Hygiene-Gesetz nicht richtig verfolgt. Kaum Probleme dagegen gab es bei den Themen Schulung, Beratung und Informationsweitergabe. Die Bundesländer tun gut daran, den Geltungsbereich des Gesetzes ein für alle Male zu definieren und die im Pflegebereich tätigen Mitarbeiter entsprechend zu motivieren und zu schulen.
Motivation bei der Arbeit entsteht durch geeignetes Arbeitsmaterial. Es ist wichtig zu wissen, wie beispielsweise die Falthandtücher (http://indugastra.de/Falthandtuecher) richtig verwendet werden. Hier sind die Hersteller der Hygieneprodukte gefordert. Ein gutes Beispiel dafür ist indugastra aus dem nordrhein-westfälischen Fröndenberg. Der Spezialist für Reinigungsmittel und Falthandtücher zählt Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen zu seinen Kunden. Darunter Gastronomen, Industrieunternehmen und auch Krankenhäuser. Indugastra ist dabei nicht nur auf den Vertrieb der Hygiene-Produkte fokussiert. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Unternehmen auf die individuelle Kunden-Beratung, um im Anschluss ein umfassendes Hygiene-Konzept zu erstellen. So zählt ein kompetenter Außendienstmitarbeiter zu dem fachkundigen Team von indugastra, der unter anderem auch Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen nach den Standards von HACCP vor Ort schult.
Bildrechte: © Gerhard Seybert – Fotolia.com
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