Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie werden neue Grenzwerte und Regelungen zur Luftreinhaltung rechtsverbindlich – endlich, wenn auch noch nicht scharf genug. Bereits 2021 hat die Weltgesundheitsorganisation Empfehlungen für strengere Luftschadstoffgrenzwerte veröffentlicht. Seitdem ist klar, welche Luftqualität wissenschaftlich geboten ist, um die Menschen vor krankmachenden Luftschadstoffen zu schützen. Die Bundesregierung hat es jedoch versäumt, frühzeitig die Weichen für eine bessere Atemluft zu stellen und ist stattdessen im EU-Gesetzgebungsprozess vor allem für industrielle Interessen eingetreten. Diesen Fehler muss Umweltministerin Lemke jetzt dringend korrigieren, indem sie eine ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht bis spätestens 2025 veranlasst und die EU-Vorgaben für die Konzentration von Luftschadstoffen in der Außenluft ab 2028 sowie die WHO-Empfehlungen ab spätestens 2035 verankert. Zusätzlich fordern wir größtmöglichen Handlungsspielraum für die Verantwortlichen auf allen politischen Ebenen, um effektive Maßnahmen in allen relevanten Bereichen von Verkehr über Landwirtschaft bis hin zur Holzfeuerung umzusetzen. Dies ist auch deshalb notwendig, weil das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung im Sommer nach unserer Klage für ein wirksames nationales Luftreinhalteprogramm zu weiteren Maßnahmen verurteilt hat.“
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