Ersatz gibt es tatsächlich manchmal, und zwar von der Hausratversicherung, aber nur, wenn Gewalt im Spiel war. Wurde durch einen heimlichen Diebstahl oder leichtes Entreißen nur die Unaufmerksamkeit ausgenutzt, ist von dieser Adresse jedoch nichts zu holen.
Ein Angriff auf die Person oder schon die Androhung von Gewalt reichen aus, damit die Hausratversicherung für den Schadenersatz zuständig ist. Der Ersatz – nach Anzeige bei der Polizei und beim Versicherungskaufmann – ist begrenzt. Aber immerhin zehn Prozent der Hausrat-Versicherungssumme ist auch „draußen“ versichert, bei Bargeld liegt das Limit je nach Vertrag bei maximal 1.000 Euro. „Aber es ist ohnehin nicht empfehlenswert mehr Bares bei sich zu haben“, betont Klaus-Dieter Spauszus.
Wer beraubt wird, sollte sich unbedingt nach Zeugen umsehen. Weil die Grenze zwischen Diebstahl und Raub fließend ist, gibt oft die Aussage eines Beobachters den Ausschlag für die Erstattung durch die Versicherung.