Ein China Visum beantragen mit neuer Regelung

Beantragung Chinavisum
 
Seit dem 10.08.2016 ist es bei Chinavisum Beantragung erforderlich, zusätzliche Angaben über den bisherigen Reiseverlauf zu machen. Dies betrifft Einreisende mit einem Reisepass, der nach dem 31.12.2013 ausgestellt worden ist. Sie müssen nun alle Auslandsreisen, welche sich ab dem 01.01.2014 ereigneten, auflisten und den Antragsunterlagen bei Ihrem Visum Antrag China beilegen.

Dem Antrag müssen bei Einreichung an der zuständigen Visastelle die erforderlichen Dokumente, je nach Visumtyp gegebenenfalls Einladungen beziehungsweise Flug- und Hotelbuchungen, sowie der Reisepass mit zwei freien Seiten beigefügt werden. Jede Visastelle ist für bestimmte Bundesländer zuständig und Einträge von Bundesländern im Zuständigkeitsbereich einer anderen Visastelle werden nicht akzeptiert.

Es empfiehlt sich die Beauftragung einer Visumagentur zur Visabesorgung, da so viele Unannehmlichkeiten, wie unnötige Wege oder lange Wartezeiten, vermieden werden können. Der Antrag mit Mustern der erforderlichen Unterlagen – inklusive der aktuellen Änderung bezüglich der Länderauflistung von Auslandsreisen – kann bequem auf der Internetseite der Agentur heruntergeladen werden. So erhalten die Kunden unkompliziert und sicher ihr Visum. Die Agentur 1a Visum bietet ein umfangreiches Angebot für viele Länder und eine kostenfreie telefonische Beratung über 030 – 2000 5990 oder per E-Mail an info[at]1avisum.de ist ebenfalls im Serviceangebot enthalten.

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