Nicht viel anders sieht es bei den Gas- und Heizöl-Abrechnungen aus, nur dass für die Anbieter hier z. B. die Gas- und Mineralölsteuer, der Messstellenbetrieb bzw. ein vorgeschriebener Erdölbevorratungsbeitrag ins Gewicht fallen. Außerdem muss natürlich die Ware selbst auf den Weltenergiemärkten mit ihren unberechenbaren Preisschwankungen gekauft werden, so dass für die Händler letztlich ein so genannter Deckungsbeitrag im niedrigen einstelligen Prozentbereich vom Endverbraucherpreis übrig bleibt. Und dies ist nicht etwa der Gewinn, sondern wird zu großen Teilen für die Bezahlung von Personal, Vertrieb, Verwaltung und Neuinvestitionen benötigt. Speziell bei den Brennstoffen, die nicht über Leitungen, sondern per Tankwagen ins Haus kommen, beinhaltet der Endkundenpreis oft auch ein individuelles Servicepaket rund um Lieferung, Lagerung und Nutzung der Wärmeenergie. So erhalten beispielsweise Flüssiggas-Kunden mit einem Liefervertrag nicht nur die Energie zum Heizen, sondern darüber hinaus kompetente Beratung, jederzeitige Versorgungssicherheit durch ausreichende Lagerkapazitäten, eine garantiert gleichbleibende Produktqualität nach DIN-Vorschriften sowie Lieferstandards auf dem neuesten Stand der Technik.
Das alles ist möglich, weil Flüssiggastanks vielfach an die Verbraucher vermietet werden, aber weiterhin im Besitz des jeweiligen Versorgungsunternehmens bleiben. Das muss sich dann regelmäßig um die sicherheitstechnischen Prüfungen, um TÜV-Abnahme und Wartungsaufgaben kümmern, ohne dass dies gesondert in Rechnung gestellt wird. Ein umfangreicher Kundenservice also, der allerdings durch Maßnahmen des Bundeskartellamtes gefährdet sein könnte. Das Amt verlangt von den Flüssiggasunternehmen bei ihrer Preisbildung eine Orientierung ausgerechnet an den so genannten freien Lieferanten, die nur den Tank befüllen, aber keine dieser Leistungen eines echten Versorgers übernehmen. Das wäre dann ein Discountry ohne die bei Energie notwendige Sicherheit. Eine Lieferverpflichtung, wenn der Tank leer ist, verbraucherfreundliche Abrechnungsmodelle oder Notdienste sieht das Amt in seiner Behördenlogik nicht als relevante Kosten. Ein Heizungsbesitzer muss aber heute in Sachen Wärme-Dienstleistung diesen Service erhalten. Bei der Anbieterauswahl sollten Kunden deshalb auf ein möglichst verbraucherfreundliches Energie-Gesamtpaket achten.