In den beiden ersten Instanzen war der Anspruch auf Entschädigung für einen derartigen Fall zurückgewiesen worden. Der BGH hat aber erkennen lassen, dass hier ein Anspruch auf Entschädigung bestehen könnte. Für eine abschließende Klärung wurde der Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.
„Die Entscheidung, die Klage nicht abzuweisen, ist eine Chance für bessere Verbraucherrechte, denn für den Passagier zählt ja nur die endgültige Verspätung am Ankunftsort“ sagt Jens Jansen, Rechtsanwalt bei der Rechtsberatung RATIS. „Nun müssen wir Abwarten, ob der Europäische Gerichtshof der Ansicht des BGH folgt“.
Hohe Provisionen bei Inkasso-Diensten
Generell würde er dazu raten sich bei Flugverspätung an einen erfahrenen Anwalt zu wenden, so Jansen weiter. Im Gegensatz zu vielen am Markt tätigen Inkasso-Diensten erhalten Betroffene dann nämlich die volle Entschädigung. Bei den diversen Inkasso-Unternehmen bezahlt man als Verbraucher hingegen bis zu 30% an Provision, wie Stiftung Warentest festgestellt hat.
Mehr Entschädigung durch Rechtsanwalt
Besonders Menschen mit Rechtsschutzversicherungen sollten deshalb bei einer Flugverspätung unverzüglich einen Anwalt kontaktieren. Aber auch für alle anderen kann sich der Gang zum Anwalt lohnen: Dieser kann neben den von der EU vorgegebenen Entschädigungen gegenüber Fluglinien auch Schadensersatz beim Reiseunternehmen geltend machen.
Kostenlose Erstberatung
Mittlerweile haben sich viele Anwälte auf Flugverspätungen spezialisiert. Die Anwälte von der Rechtsberatung RATIS bieten sogar eine kostenlose Erstberatung und können die Erfolgsaussichten in einzelnen Fällen seriös einschätzen.