Erstmals geregelt: Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen

– Mit der neuen technischen Regel G 607 gelten erstmals konkrete Anforderungen an Druckbehälter zur Selbstbefüllung – sogenannte Tankflaschen.
– Das Arbeitsblatt definiert einheitliche Vorgaben für Einbau, Befestigung und Ausstattung von Tankflaschen – und schafft damit Rechtssicherheit für Betreiber, Prüfer und Hersteller.
– Die Befüllung von Tankflaschen an öffentlichen Tankstellen ist in Deutschland derzeit weiterhin nicht zulässig. Eine entsprechende Regelung ist mit der Anpassung einer Technischen Regel für Betriebssicherheit in Vorbereitung.
– Markus Lau, Technikexperte beim Flüssiggas Verband, nennt die wichtigsten Fakten zum Umgang mit Tankflaschen.

Schluss mit Unsicherheit beim Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen: Das neue DVGW-Arbeitsblatt G 607 definiert erstmals konkrete Anforderungen an Druckbehälter zur Selbstbefüllung. „Für Betreiber, Prüfer und Hersteller besteht damit endlich Klarheit, welche Anforderungen an Einbau, Befestigung und sicherheitsrelevante Ausstattung von Tankflaschen gelten“, sagt Markus Lau, Technikexperte beim Flüssiggas Verband. Der Experte beantwortet die wichtigsten Fragen zum Betrieb von Tankflaschen in Freizeitfahrzeugen.

Was sind Tankflaschen?

Tankflaschen sind wiederbefüllbare Druckbehälter zur Selbstbefüllung für Wohnmobile und Wohnwagen. Sie dienen dazu, die Gasanlage im Freizeitfahrzeug mit Flüssiggas zu versorgen – zum Beispiel zum Kochen, Kühlen oder Heizen.

Wie müssen Tankflaschen fixiert werden?

Tankflaschen sind sicher und dauerhaft im Flaschenkasten von Wohnmobil oder Wohnwagen zu befestigen. „Die Fixierung erfolgt werkzeuglos“, sagt Markus Lau. „Das ist zum Beispiel über Flügelschrauben möglich.“

Zusätzlich sind im Flaschenkasten dauerhaft sichtbare Hinweise erforderlich – etwa, dass der Druckbehälter nicht entfernt und die Versiegelung des Einbaus nicht beschädigt werden darf. Die G 607 stellt klar: Ist die Versiegelung nicht mehr intakt oder wurde der Druckbehälter entnommen, gilt dies als prüfpflichtige Änderung der Anlage.

Welche Sicherheitsanforderungen gelten für den Füllanschluss?

Zwischen Druckbehälter und Außenfüllanschluss ist eine Sicherheitskupplung vorgeschrieben. Auch für die Füllanschlussleitung gelten klare Anforderungen: Der Füllschlauch darf nicht durch den Wohnraum geführt werden. Außerdem muss der Füllanschluss außen am Fahrzeug angebracht sein. „Werden diese Voraussetzungen eingehalten, sind auch innen liegende Flaschenkästen – etwa bei einem Kastenwagen – zulässig“, erklärt Markus Lau.

Übrigens: Der Füllanschluss muss mindestens 500 Millimeter Abstand zu Fenstern, Lüftungseinrichtungen des Wohnraums sowie Abgasaustritten haben.

Welche Ausstattung ist für Tankflaschen vorgeschrieben?

Die neue G 607 schreibt für Druckbehälter zur Selbstbefüllung eine verbindliche technische Mindestausstattung vor. „Dieses Equipment ist entscheidend für den sicheren Betrieb“, erklärt Markus Lau. Der Füllstopp beispielsweise begrenzt die Befüllung der Tankflasche automatisch und sorgt dafür, dass ein ausreichendes Sicherheitspolster erhalten bleibt.

Weiteren Schutz bietet das Sicherheitsventil: Kommt es zu einem unzulässigen Druckanstieg, lässt es Gas ab und schließt automatisch, sobald der Druck wieder sinkt.

Welche Prüffrist gilt für Tankflaschen?

Für Druckbehälter zur Selbstbefüllung gilt eine maximale Prüffrist von zehn Jahren. „Nach Ablauf dieser Frist kann kein positives Prüfergebnis mehr erteilt werden“, erklärt Markus Lau.

Sind Tankflaschen mit anderen Versorgungssystemen kombinierbar?

Ja. Die neue G 607 stellt Druckbehälter zur Selbstbefüllung bei kombinierten Versorgungsanlagen den Flüssiggasflaschen gleich. Dadurch bleiben verschiedene Kombinationen zulässig – zum Beispiel Tankflaschen in Verbindung mit Flüssiggasflaschen, Tankflaschen in Verbindung mit externer Gasversorgung oder Tankflaschen in Kombination mit Flüssiggastanks. „Wichtig ist dabei: Gas darf immer nur aus einer Versorgungsanlage entnommen werden – nicht gleichzeitig aus verschiedenen“, sagt Markus Lau.

Dürfen Tankflaschen jetzt an öffentlichen Tankstellen in Deutschland befüllt werden?

Nein. Die neue G 607 regelt den Einbau von Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen – nicht jedoch die Befüllung an öffentlichen Tankstellen. Diese ist in Deutschland derzeit weiterhin nicht zulässig. „Hierfür ist die Anpassung einer Technischen Regel für Betriebssicherheit erforderlich“, erklärt Markus Lau. „Eine entsprechende Regelung ist in Vorbereitung. Bis dahin gilt: Tankflaschen dürfen in Deutschland nicht an öffentlichen Tankstellen befüllt werden.“

Energieträger Flüssiggas:

Flüssiggas (LPG) – nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) – besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

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