Insgesamt nimmt die Impfbereitschaft in Deutschland leicht zu. 2019 sind die Ausgaben der Krankenkassen für Impfstoffe um 16,4 Prozent auf 1,503 Milliarden Euro gestiegen. In Deutschland gehören Schutzimpfungen seit 2007 zum Pflichtleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 1. März 2020 müssen alle Kinder ab dem ersten Geburtstag beim Eintritt in den Kindergarten oder die Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Das Masernschutzgesetz ermöglicht auch Apothekern, in Modellprojekten künftig gegen Grippe (Influenza) zu impfen, um über Ärzte nicht erreichbare Bevölkerungsgruppen zu versorgen. Angesichts aktueller Lieferengpässe beim Impfstoff gegen Pneumokokken empfiehlt die STIKO, den Corona-Risikogruppen bei der Impfung den Vorrang einzuräumen. Dazu zählen Patienten mit Immundefizienz oder chronischen Atemwegserkrankungen sowie Menschen ab 70 Jahren. Ein milder Winter und Frühjahrstemperaturen erhöhen derweil die Gefahr von Zeckenbissen, durch die die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) häufig übertragen wird. Ein Schnellschutz kann durch zwei FSME-Impfungen im Abstand von 14 Tagen aufgebaut werden, aber auch die dreigliedrige Impfung sollte je nach Lebensalter alle drei bis fünf Jahre aufgefrischt werden.
Mehr Informationen unter http://www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 4000 4132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 4000 4137, c.splett@abda.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7002/4573378
OTS: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell