In Deutschland schlägt das Wetter so seine Kapriolen. Das Jahr 2010 wurde mit einem langen und harten Winter eröffnet. Die Folge: Viele Leitungsrohre in Wohngebäuden sind gefroren oder geplatzt, die Schäden für die Gebäudeversicherung häuften sich. Ende Februar 2010 schlug Sturmtief Xynthia eine Schneise der Verwüstung durch die Lande. Viele Dächer wurden abgedeckt, teilweise wurden Häuser durch umstürzende Bäume stark beschädigt, Und bald drohen wieder die Sommergewitter, wo sicherlich noch der eine oder andere starke Regenguss und Hagel Schäden anrichten werden.
Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Gegen diese Witterungsrisiken, aber auch gegen andere Gefahren lässt sich das traute Heim mit der Gebäudeversicherung schützen. Für viele Hauseigentümer ist sicherlich ein Feuer die größte Katastrophe, die droht. Ist damit doch weitestgehend eine vollständige Vernichtung der materiellen Existenz die Folge. Ein Feuer ist eine versicherte Gefahr, ebenso wie der Blitzschlag, durch den ein Feuer ausgelöst werden kann. Bei einem Feuer muss der Brand sich aus eigener Kraft ausbreiten. Die Ursache ist bei der Gebäudeversicherung nicht von Bedeutung.
Beim Blitzschlag muss der Blitz unmittelbar auf das Haus auftreffen, um versichert zu sein. Aber auch wenn der Blitz in den Baum im Garten einschlägt und dieser in der Folge auf das Hausdach stürzt, ist der Versicherungsschutz gewährleistet. Die Explosion selber ist Bestandteil des Versicherungsschutzes, basiert sie doch auf der schlagartigen Ausdehnung zündfähiger Dämpfe oder Gase.
Sturm und Hagel wird wie jeden Sommer wieder zum Wettergeschehen in Deutschland gehören. Die Gebäudeversicherung bietet weitreichenden Schutz gegen diese Gefahren, beispielsweise wenn ein Baum im Garten durch den Sturm entwurzelt wird und das Hausdach beschädigt (Vorraussetzung ist mindestens Windstärke 8).
Oftmals werden durch die Sommergewitter ganze Straßenzüge überflutet. Die Bilder gehen immer wieder durch die Medien, wenn Scharen von Feuerwehrleuten bemüht sind, mit Pumpen den Wassergewalten Herr zu werden. Schäden hierdurch können nur mit einer Zusatzklausel (Elementarschadendeckung) versichert werden. Hierfür ist in der Regel ein Zusatzbeitrag erforderlich, dieser steht aber in keinem Verhältnis zu den Kosten, die auf den Hauseigentümer zukommen, wenn das Schadensereignis nicht versichert ist.
Bildquelle: Hanspeter Bollinger, www.pixelio.de