Viele Bundesbürger erfüllen sich ihren großen Traum vom eigenen Haus mit dem Motiv, individuell zu wohnen, keine Miete mehr zu zahlen und im Alter eine Absicherung zu haben. Ein Haus stellt einen hohen wirtschaftlichen Wert dar, dessen Vernichtung auch die existenzielle Grundlage den Eigentümern entreißen kann. Ohne Gebäudeversicherung ist es kaum möglich, einen größeren Schaden oder sogar den Totalverlust mit eigenen Mitteln zu beheben.
Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html
Der Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung erstreckt sich üblicherweise über das ganze Gebäude und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Bestandteile sowie das Gebäudezubehör, wenn es zu Wohnzecken oder der Instandhaltung dient. Dazu gehört auch die Terrasse. Aber auch die Einbauküche ist im Versicherungsschutz eingeschlossen, wenn diese speziell angefertigt wurde, ebenso Einbaumöbel wie ein begehbarer Kleiderschrank im Schlafzimmer. Bei einem fremdgenutzten Ein- oder Mehrfamilienhaus sind diese Gebäudebestandteile über die Hausratversicherung der Mieter versichert, sofern sie diese auf eigene Kosten eingebracht haben.
Durch einen Schadensfall können erhebliche Kosten auftreten. Daher erstattet die Gebäudeversicherung auch in einem festgelegten Umfang. Aufräumungs- und Abbruchkosten können entstehen, wenn es z. B. zu einem Dachstuhlbrand gekommen ist. Nach dem Abrücken der Feuerwehr bleibt nur nach das Abtragen des Daches. Die verkohlten Balken, die verbrannte Dämmung und die geplatzten Dachziegel müssen als Sondermüll entsorgt werden, da sie kontaminiert sind.
Wenn man bei dem Beispiel Dachstuhlbrand bleibt, kommen weitere versicherte Kosten ins Spiel. Dazu gehören die Bewegungs- und Schutzkosten. Um weitere Schäden durch eine Brandausbreitung zu vermeiden, muss die Feuerwehr in den unter dem Brand gelegenen Räumen die Zwischendecke einreißen, um zu kontrollieren, ob sich hier Glutnester befinden. Die Beschädigung ist notwendig, weil sonst nach dem Abrücken der Feuerwehr sich der Brand wohlmöglich erneut entfachen kann.
Schadensabwendungs- und Schadensminderungskoten werden von der Gebäudeversicherung ebenfalls übernommen, auch wenn sie erfolglos waren. Schließlich gehört die Schadenabwendung zur Obliegenheit des Hausbesitzers. Ein Beispiel: Durch Dachdeckerarbeiten kommt es zu einem Schwelbrand in der Dämmung im Dachgeschoss. Schnell wurde der Brand mit einem Feuerlöscher bekämpft. Doch der Hausbesitzer ist nicht sicher: Er alarmiert die Feuerwehr. Die stellt mit einer Wärmebildkamera hohe Temperaturen an anderer Stelle fest und deckt Teil des Daches ab. Ein Brandherd wird nicht gefunden, lediglich die Dämmwolle hat sich erhitzt. Das Risiko musste aber eingegangen werden, um wohlmöglich einen Vollbrand des Dachstuhles zu vermeiden.
Bildquelle: gerhard seybert/www.feuerwehr-weeze.de