Hilfe in Anspruch nehmen: Kontaktaufnahme im Notfall

Unvorhergesehene Notfälle erfordern meist sofortigen Handlungsbedarf. Ein Herzinfarkt oder Schlaganfall beispielsweise, akute Erkrankungen, Blutungen, Erstickungsanfälle, ein Allergieschock, ein gefährlicher Sturz oder ein lebensbedrohlicher Unfall: in diesen oder ähnlichen Situationen geht es um die augenblickliche Gesundheit und je nach Schwere um das Leben der Betroffenen. Aber was ist zu tun, wenn es in der Pflegesituation zu einem Notfall kommt? Oder wenn der Pflegeperson etwas passiert? Hier erfahren Sie mehr über die mittel- und unmittelbare Vorsorge für den Ernstfall.

Um im Not- oder Krisenfall schnellstmöglich die bestmögliche medizinische Versorgung für sich oder seine Angehörigen zu erhalten, sollten Betroffene und Notfallkontakte schnell und zielgerichtet handeln. Die wichtigste Grundregel lautet dabei: Nehmen Sie auf jeden Fall Hilfe in Anspruch! In dringenden Notfällen kann rund um die Uhr jedes Krankenhaus über die jeweilige Notfallambulanz aufgesucht werden. Falls möglich können Angehörige, Freund*innen oder Nachbar*innen den Betroffenen dabei helfen und sie eventuell auch begleiten. Im Zweifel können diese aber auch bis zum Eintreffen der Rettungskräfte schon als Ersthelfer*innen notwendige Vorsorgemaßnahmen treffen oder bei der Kontaktaufnahme mit dem Rettungsdienst behilflich sein.

Diese sollten in sich anbahnenden und akuten Fällen sofort kontaktiert werden. Betroffene sollten dabei immer zuerst die Notfallrufnummer der Rettungsdienste112 oder die polizeiliche Notrufnummer 110 wählen, sofern sie dazu in der Lage sind. Unter der Rufnummer 116 117 berät in nicht ganz so dringenden Fällen auch der ärztliche Bereitschaftsdienst und für psychische Krisen steht die Telefonseelsorge unter der kostenfreien Nummer 0800 – 111 0 111 zur Verfügung. Zusätzliche Sicherheit können der digitale Hausnotruf oder andere elektronische Hilfssysteme bieten, mit denen Pflegebedürftige und Menschen mit Alltagseinschränkungen durchgehend Hilfe auf Knopfdruck fernab des Telefons anfordern können.

Notfallkarte, Notfalldose und Notfallmappe

Darüber hinaus empfiehlt es sich, präventiv eine Notfallkarte oder eine Notfalldose mit den wichtigsten Angaben vorzubereiten. Eine Notfalldose mit einem Infoblatt wird im Kühlschrank, einem leicht zu findenden Ort, aufbewahrt und Aufkleber an Wohnungstür oder am Kühlschrank selbst weisen auf die Dose hin. Die Notfallkarte im Portemonnaie gibt Rettungskräften und behandelnden Ärzt*innen ebenfalls erste wichtige Angaben zu Personendaten, Blutgruppe, Vorerkrankungen, Allergien, einzunehmenden Medikamenten sowie Unverträglichkeiten und nennt auch zu informierende Notfallkontakte. Ein digitaler Notfallpass lässt sich mittlerweile auch in den meisten Smartphones anlegen und kann sogar auf dem Sperrbildschirm des Telefons für Dritte zugänglich gemacht werden. Pflegende Menschen können Dritte über den Notfallkontakt auch über eine zu pflegende Person informieren und auf die Existenz einer Notfallmappe oder Checkliste hinweisen.

Notfalldaten lassen sich im Übrigen auch im Rahmen der Regelversorgung durch Ärzt*innen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern. Sind Patient*innen in einer Notfallsituation nicht ansprechbar, dürfen berechtigte Personen, also Ärzt*innen, Notfallsanitäter und das Personal medizinischer Einrichtungen, anamnestische Notfalldaten auslesen. Der Notfalldatensatz kann nach mündlicher oder schriftlicher Zustimmung von Ärzt*innen auch in die elektronische Patientenakte (ePa) übertragen und dort gespeichert werden. Dort lassen sich auch digitale Kopien hinterlegen, beispielsweise ein Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht.

Notfallmappen sollten alle relevanten Informationen über die zu pflegende Person und die aktuelle Versorgungssituation enthalten. Dabei handelt es sich um pflegerelevante Inhalte wie zum Beispiel die Medikationspläne, gültige Vollmachten, Adressen der behandelnden Haus- und (Fach-)Ärzt*innen, Apotheken, unterstützende Pflegedienste, Adressen und Telefonnummern der Notfallkontakte und die relevanten Hinweise zur Kranken- und Pflegeversicherung. Natürlich ist es wichtig und ratsam, dass alle Beteiligten vorher miteinander gesprochen haben und die Verantwortlichkeiten beidseitig geklärt sind. Zudem sollten diese Informationen gut leserlich und verständlich für Dritte sein.

Ein Netzwerk für die Unterstützung im Ernstfall

Um sich für den Notfall zu wappnen, können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen präventiv handeln, sich über die Möglichkeiten und Modalitäten informieren und kleine private Netzwerke aus Angehörigen und Unterstützer*innen für die Notfallsituation aufbauen. Hilfe und Informationen dazu bieten Pflegestützpunkte, Sozialverbände und auch Rettungsdienstleister an. Auch eine qualifizierte Pflegeberatung kann unterstützend zur Seite stehen. Die Pflegeexpert*innen von compass können Ratsuchende über die Versorgungsmöglichkeiten in ihrer Region informieren und umfassend zu allen Fragen rund um die Organisation der Pflegesituation beraten. Der niedrigschwellige Zugang der kostenfreien telefonischen Pflegeberatung steht dabei allen Menschen offen, die gerne mehr zum Thema erfahren möchten.

„Es ist unser Ziel, dass unser*e Klient*innen nach der Beratung wissen, wie sie ihre eigene Situation gestalten können. Unsere Berater*innen orientieren sich deshalb an den individuellen Bedürfnissen, zeigen die passenden Möglichkeiten auf und entwickeln gemeinsame Lösungswege“, sagt Claudia Calero, Abteilungsleitung Wissens- und Qualitätsmanagement bei compass in Köln.

Die compass-Pflegeberater*innen können im Rahmen einer aufsuchenden Beratung aber auch über individuelle Möglichkeiten informieren und Bedarfsangebote in der Pflegesituation erkennen, die in der Notfallsituation wichtig sein können. Zusätzlich können sie konkrete Tipps zu verfügbaren Notfallmaßnahmen, wie zum Beispiel technischen Hilfsmitteln und deren Finanzierung geben und pflegende Angehörige auf die Möglichkeiten der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege im Notfall hinweisen.

Wir beraten Sie gerne!

Wenn Sie Fragen zur Kontaktaufnahme im Notfall oder zu Ihrer individuellen Pflegesituation haben, rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren Sie einen Rückruf über unser Rückrufformular. Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen einer Beratung vor Ort, am Telefon oder per Videogespräch.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App „pflegecompass“ sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit circa 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Hinweis zum Text:

Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.

Service für Journalist*innen:

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Pressekontakt:

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Thomas Gmeinder
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