Die Kanzlei Szary, Breuer, Westerath & Partner veröffentlicht seit einem Jahr ausgewählte Rechtstipps zu bestimmten Themenfeldern. Bisher erschienen:
– Vermieter, Verwalter und ihr gutes Recht
– Ihr gutes Recht zum Jahreswechsel
– Ihr gutes Recht in der Arbeitswelt
– Ihr gutes Recht in der Finanzwelt
– Ihr gutes Recht in Wirtschaft und Unternehmen
– Wichtige Änderungen im Familienrecht
In der aktuellen Ausgabe von „Ihr gutes Recht“ widmen sich die Fachanwälte der Kanzlei den Vermietern und Verwaltern. Behandelt wird beispielsweise das Problemfeld der Abrechnung von Betriebskosten – einer häufigen und teuren Fehlerquelle. Zudem erfahren Sie, welche besonderen Vorgaben bei der Bewerbung von „Seniorenresidenzen“ gelten. Ebenfalls lesen Sie mehr darüber, wie Großvermieter bei der Erstellung von Gutachten für die Festlegung der Mieten viel Geld sparen können.
Die Rechtsanwälte sagen Ihnen, wann Sie in Gewerbeimmobilien die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser einstellen dürfen und ob Sie sich auf Ihre „Opfergrenze“ berufen können, wenn der Mieter die Beseitigung von größeren Mängeln fordert.
Im Blog der Rechtsanwaltskanzlei können Sie die aktuelle und auch alle bisherigen Ausgaben von „Ihr gutes Recht“ kostenlos und völlig unverbindlich downloaden: aktuell.szary.de