Geschäftsbetrieb bereits 2020 durch übertragende Sanierung gerettet
Das Leipziger Tochterunternehmen der Wirecard AG mit rund 200 Mitarbeitern hatte am 3. Juli 2020 einen Insolvenzantrag gestellt. Ursache hierfür war die Insolvenz der Konzernmutter Wirecard AG selbst. Diese war unausweichlich geworden, als durch Abschlussprüfer Zweifel an der Existenz von Treuhandkonten mit einem Guthaben von 1,9 Milliarden Euro bekannt geworden waren. Rechtsanwalt Freudenberg wurde in der Folge vom Amtsgericht Leipzig als Insolvenzverwalter bestellt.
Gemeinsam mit Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG, und seinem Team wurde im Verfahren ein Investorenprozess initiiert. Dadurch konnte innerhalb kurzer Zeit ein Käufer für den Geschäftsbetrieb der insolventen Wirecard Communication Services GmbH gefunden und der Großteil der Arbeitsplätze gerettet werden. IDnow, ein Anbieter von Identity-Verification-as-a-Service-Lösungen mit Sitz in München, übernahm kurz nach Verfahrenseröffnung, am 1. September 2020 im Rahmen eines Asset Deals das Leipziger Call Center.
Den komplexen rechtlichen Part im Insolvenzverfahren betreute Rechtsanwalt Stefan Ettelt, Inhaber der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt. Zu diesen Aufgaben gehörten unter anderem die Beratung der Geschäftsführung zu möglichen Sanierungsansätzen, die Einleitung des Insolvenzverfahrens und die Vertragsgestaltung der Unternehmenstransaktion.
Über Tiefenbacher Insolvenzverwaltung I Restrukturierung
Tiefenbacher Rechtsanwälte betreut mit 55 Rechtsanwälten und über 130 Mitarbeitern bundesweit und international agierende, große und mittelständische Unternehmen, Banken sowie Finanzdienstleister. Im Bereich Insolvenzverwaltung I Restrukturierung sind an 16 Standorten 70 Mitarbeiter tätig, die das gesamte Portfolio der Verwalteraufgaben abdecken und bereits mehr als 5.000 Verfahren betreut haben. Seit über 40 Jahren strebt die Kanzlei Tiefenbacher eine Fortführung von schuldnerischen Unternehmen in der Insolvenz und anschließend eine übertragende Sanierung oder ein Planverfahren an – immer mit den Zielen: bestmögliche Gläubigerbefriedigung sowie Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen.
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