Was das Fahrrad mitbringen sollte
– Für die Kinder sollten besondere, altersentsprechende Sitze vorhanden sein. Für jedes Kind sollte ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem zur Verfügung stehen.
– Kinder sollen während der Fahrt keine gefährlichen Stellen, wie beispielsweise die Speichen der Räder mit Händen oder Füßen erreichen können.
– Das zulässige Gesamtgewicht (Zuladung) des Rades muss beachtet werden. Es ist den Herstellerinformationen zu entnehmen.
– Vor Fahrtantritt sollte ein Sicherheitscheck anhand einer Checkliste durchgeführt werden. Hier kann ebenfalls die Checkliste aus der DGUV-Information 208-055 (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/handel-und-logistik/postsendungen/3623/sicher-unterwegs-mit-dem-transport-und-lastenfahrrad) verwendet werden.
Was für die Fahrt wichtig ist
– Kinder sollten erst dann im Lastenrad befördert werden, wenn sie in der Lage sind selbstständig zu sitzen und ihren Kopf sicher zu halten.
– Mit den zu befördernden Kindern sollte richtiges Verhalten im Lastenfahrrad und während der Fahrt besprochen werden.
– Die Kinder sollten einen Helm tragen, der mit dem „CE“-Zeichen gekennzeichnet ist und idealerweise ein zusätzliches Prüfzeichen (z. B. GS-geprüft) besitzt.
– Bei der Belegung der Sitzplätze muss auf eine ausgeglichene Gewichtsverteilung geachtet werden.
– Eine Probefahrt mit Beladung in sicherer Umgebung (ohne Verkehr) wird empfohlen
– Für den Weg zur Kita sollte stets die sicherste und nicht die kürzeste Strecke gewählt werden.
Weitere Hinweise finden Sie hier:
FBBE-010: Lastenfahrräder zur Kinderbeförderung in Kindertageseinrichtungen – Was gibt es zu beachten? | DGUV Publikationen (https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/bildungseinrichtungen/verkehrssicherheit-in-bildungseinrichtungen/4893/fbbe-010-lastenfahrraeder-zur-kinderbefoerderung-in-kindertageseinrichtungen-was-gibt-es-zu-beachte?c=18)
https://ots.de/fLPJAr
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Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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