Die Vize-Datenschutzbeauftragte für
Schleswig-Holstein, Barbara Körffer, leitet aus der
Datenschutzgrundverordnung keine unmittelbare Verpflichtung für
Vermieter ab, Klingelschilder ihrer Mieter abzumontieren. Trotzdem
empfiehlt Körffer den Vermietern im Norden, vorsorglich mit ihren
Mietern in Kontakt zu treten. „Zur Wahrung von Datenschutzinteressen
sollten Vermieter ihre Mieter schriftlich über die Gestaltung der
Klingelschilder informieren“, sagte Körffer den „Kieler Nachrichten“.
Sollten dann in „begründeten Einzelfällen“ Widersprüche erfolgen,
müssten die Vermieter nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch
entsprechende Änderungen vornehmen, sagte die stellvertretende
Datenschutzbeauftrage des Landes.
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