Die einfachste Methode, dieser gesetzlichen Vorgabe nachzukommen, ist der Abschluss eines Wartungsvertrages. Der beauftragte Heizungsfachbetrieb übernimmt dann die jährliche Überprüfung und Reinigung der Anlage sowie gegebenenfalls die Neu-Justierung der Regelungsparameter. Je nach Hersteller der Heizung kann der Wartungsvertrag mittlerweile auch Basis für eine umfassend erweiterte Geräte-Gewährleistung sein. So können Heizungsbesitzer beim Systemanbieter Wolf Heiz- und Klimatechnik (Mainburg) jetzt eine fünfjährige Systemgewährleistung auf die Gesamtanlage erhalten. Sie umfasst neben dem Wärmeerzeuger beispielsweise auch Speicher, Regelung, Abgas- und Hydraulikzubehör bzw. eine Solaranlage. Abgesehen von einem bestehenden Wartungsvertrag ist die Voraussetzung für dieses Angebot, dass alle verbauten Komponenten Wolf-Produkte sind und die Inbetriebnahme von einem Fachhandwerker oder dem Werkskundendienst durchgeführt wurde. Detaillierte Informationen zur 5-Jahre-Systemgewährleistung gibt es im Internet unter www.wolf-heiztechnik.de.