Künstler können jetzt noch Vergütungen für die Nutzung ihrer Produktionen in den Jahren 2010 bis 2012 erhalten

Bis zum 15. Januar 2017 der GVL beitreten und Vergütungen für 2010 bis 2012 sichern
Wer noch bis zum 15. Januar 2017 einen Wahrnehmungsvertrag mit der GVL abschließt, hat die Chance, noch Ausschüttungen für die Jahre 2010 bis 2012 zu erhalten – vorausgesetzt, die Produktionen an denen man mitgewirkt hat, wurden in dem betreffenden Zeitraum gesendet. Aber auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, ist ein Wahrnehmungsvertrag mit der GVL sinnvoll: Das Leistungsschutzrecht gilt bis zu 70 Jah-re lang und kann vererbt werden. Wer will heute sagen, dass die Aufnahme nicht auch in der Zukunft ge-sendet wird?

Das Leistungsschutzrecht für ausübende Künstler wird in Deutschland von der GVL, der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, wahrgenommen. Um in den Genuss einer Vergütung zu kommen, muss der Künstler mit der GVL zunächst einen Wahrnehmungsvertrag abschließen. Das heißt: Er beauftragt die GVL, seine Rechte zu verwerten. Der Wahrnehmungsvertrag ist für Künstler kostenlos und kann einfach über die Website der GVL abgeschlossen werden.

Mitwirkungen melden – Vergütungen erhalten
Nach dem Vertragsabschluss erhält der Künstler Zugangsdaten zum Online-Portal artsys. Hier müssen die künstlerischen Produktionen, an denen er mitgewirkt hat, ausgewählt und an die GVL gemeldet werden. Die GVL gleicht die gemeldeten Mitwirkungen aller Künstler mit den Ausstrahlungsdaten der Radio- und TV-Sender ab und errechnet auf Basis des Verteilungsplans die Ausschüttungen an die Künstler. Im Vertei-lungsplan ist festgelegt, welche Sender ausgewertet und nach welchen Schlüsseln die Einnahmen an die verschiedenen Künstlergruppen ausgeschüttet werden.

Weitere Informationen zum Wahrnehmungsvertrag, zum Melden der Mitwirkungen oder zu den Verteilungen finden sich auf der Website der GVL. Darüber hinaus steht für die Beantwortung spezieller Fragen von interessierten Künstlern das Support-Team der GVL telefonisch zur Verfügung.

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