Mittelbayerische Zeitung: Kommentar von Marianne Sperb zum Kulturgutschutzgesetz

Menschen reagieren recht vorhersehbar, wenn es
um ihr Eigentum geht: Ist es in Gefahr, werden sie versuchen, es in
Sicherheit zu bringen. Mit dem scharfen Protest der Künstler, Händler
und Sammler hätte Monika Grütters also rechnen können. Vorerst ist
die Kommunikation gekappt: Offenbar braucht die
Kulturstaatsministerin Zeit zum Nachfeilen. Die Idee erhielt zunächst
viel Beifall: Der skandalöse Verkauf der Warhol-Bilder aus NRW durch
die Portigon AG, abgesegnet von der Landesregierung, und der Handel
mit geraubten Antiken aus Kriegsgebieten waren der Antrieb für das
geplante Gesetz. Gut gemeint – aber nicht gut gemacht. Die Kluft
zwischen schöner Absicht und schlechter Wirkung zeigte sich zuletzt
am Thema NS-Raubkunst: Wegen des hohen Aufwands für
Provenienzforschung lassen Museen im Zweifel lieber die Finger von
Werken der klassischen Moderne, die Folge: die Kunst verschwindet in
den Safes privater Sammler. Die neuen Ausfuhrregeln könnten jetzt
sogar die Restitution von NS-Raubkunst behindern. Die Novelle in
ihrer bisherigen Fassung lässt Kollateralschäden fürchten und wirft
Fragen auf. Das beginnt schon bei der Definition: Kulturgut ist,
heißt es da schwammig, „jede bewegliche Sache“ aus Geschichte,
Wissenschaft und Kunst. Alles klar?

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