pke: Umfassende Reform notwendig – Ökologische Aspekte berücksichtigen
Berlin – Der NABU hat das Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Reform der Grundsteuer begrüßt. Der BFH mahnt in seinem gestrigen Urteil eine Neubewertung des Grundvermögens an. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass Grundstücke weiterhin auf Basis längst überholter Einheitswerte aus dem vergangenen Jahrhundert besteuert würden. Diese Praxis sei mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) nicht vereinbar.
„Bund und Länder müssen dem obersten Steuergerichtshof Deutschlands folgen und die Chance nutzen, die Grundsteuer umfassend und auch unter städtebaulich-ökologischen Vorzeichen zu reformieren. Die Grundsteuer sollte künftig jährlich ein bis zwei Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche zuzüglich bis zu ein Prozent des Bodenwerts betragen“, forderte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die aktuellen Reformüberlegungen des Bundes und der Länder zielten auf eine kontrollaufwändige Gebäudebewertung, führten dadurch zu einem Mehr an Bürokratie und haben zudem Aufkommensneutralität zum Ziel, d.h. das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer soll nach deren Auffassung nicht höher ausfallen als heute. Bund und Länder versuchten sich zwar seit Jahren an einer Reform, wollten sie aber wegen befürchteter Widerstände betroffener Grundeigentümer im Grunde gar nicht.
Schon allein mit Blick auf das 30-Hektar-Flächensparziel der Bundesregierung sei eine Reform der Grundsteuer überfällig. Eine bessere Ausnutzung bestehender Baurechte und ein insgesamt sparsamerer Umgang mit Grund und Boden wären die erwünschten Folgen. Die Neuinanspruchnahme von Flächen im Außenbereich müsse aus Natur- und Landschaftsschutzgründen aber auch aufgrund des demografischen Wandels sowie erheblicher Infrastrukturfolgekosten künftig drastisch reduziert werden.
„Grund und Boden sind ein begrenztes Gut, dessen Besitz und Nutzung gemessen an seiner gesellschaftlichen Bedeutung in Deutschland vergleichsweise niedrig besteuert wird. Die steuerliche Belastung eines bebauten Grundstücks macht in der Regel weniger als 0,2 Prozent seines Verkehrswertes aus. Die meisten OECD-Staaten besteuern Grundvermögen deutlich höher: Ein Prozent des Verkehrswertes ist international durchaus üblich“, so Ulrich Kriese, siedlungspolitischer Sprecher des NABU. In vielen Staaten bilde die Grundsteuer zugleich die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Höhere Erträge bei der Grundsteuer würden auch in Deutschland Entlastungen bei anderen Steuerarten ermöglichen.
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Ulrich Kriese, siedlungspolitischer Sprecher des NABU, Ulrich.Kriese@nabu.de, +41 77 405 04 02.