Die Herausforderungen für die Forscher liegen dabei in der Tatsache, dass Stammzelle nicht gleich Stammzelle ist. Die therapeutische Einsatzfähigkeit einer Stammzelle hängt nicht zuletzt von ihrem ontogenetischen Alter ab. Damit wird unter anderem definiert, ob es sich um embryonale oder adulte Stammzellen handelt. Embryonale Stammzellen werden wenige Tage nach einer künstlichen Befruchtung einer Eizelle aus der so genannten Blastocyste im Labor entnommen. Aufgrund der Zerstörung des Embryos ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen ethisch höchst umstritten und in Deutschland verboten. Bei adulten Stammzellen, die sich z. B. aus dem Knochenmark eines Erwachsenen gewinnen lassen, bestehen diese Bedenken ebenso wenig wie bei neonatalen Stammzellen aus der Nabelschnur. Bei den neonatalen Stammzellen handelt es sich streng genommen auch um adulte Stammzellen. Wegen ihrer besonderen Eigenschaften werden sie aber als eine Unterklasse betrachtet.
Neonatale Stammzellen aus der Nabelschnur sind nur in einem kleinen Zeitfenster am Anfang des Lebens verfügbar: Wenn sie unmittelbar nach der Entbindung entnommen und eingefroren werden, können sie als Gesundheits-Reserve ein ganzes Leben zur Verfügung stehen. „Stammzellen aus dem Nabelschnurblut sowie dem Nabelschnurgewebe sind vital sowie unbelastet und bieten von den adulten Stammzellen des Menschen das größte Vermehrungs- und Spezialisierungspotenzial“, so der Stammzell-Experte Dr. Marcus Mannel (Ad libitum Medical Services, Berlin). Eltern, die dieses Potenzial für die Zukunft ihres Kindes bewahren möchten, können bei der im deutschsprachigen Raum größten Stammzellbank Vita 34 die persönliche Einlagerung auch mit einer Spende für ein öffentliches Stammzelldepot verbinden ( www.vita34.de). Mit jeder medizinischen Innovation bei den möglichen Stammzellanwendungen wächst dann die Wahrscheinlichkeit, dass das eigene Kind im Laufe des Lebens oder ein anderer Patient von dieser Vorsorgemaßnahme profitieren können.