„Der Deutsche Ärztetag hat der Bundesärztekammer
auf beeindruckende Weise den Rücken gestärkt. Das war ein klarer
Vertrauensbeweis für den Vorstand der Bundesärztekammer und die
Verhandlungsführer der BÄK, die sich seit Jahren für eine neue
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einsetzen.“ So kommentierte
Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery den
Ausgang des heutigen außerordentlichen Deutschen Ärztetages in
Berlin. Die Delegierten hatten den Leitantrag des
Bundesärztekammer-Vorstandes mit großer Mehrheit angenommen.
Gleichzeitig überwiesen sie Anträge, deren Umsetzung eine
Unterbrechung der laufenden Verhandlungen mit PKV und Beihilfe für
eine neue GOÄ zur Folge gehabt hätten, an den zuständigen Ausschuss
der BÄK. Die Delegierten forderten die Bundesregierung auf, die GOÄ
entsprechend dem zwischen BÄK, Verband der Privaten
Krankenversicherung und Beihilfe ausgehandelten Kompromissvorschlag
zum nächstmöglichen Zeitpunkt innerhalb der noch laufenden
Legislaturperiode in Kraft zu setzen.
Der Vorstand der Bundesärztekammer wurde damit beauftragt, unter
Beratung durch den Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer
die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung und den
Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem
Bundesministerium für Gesundheit freizugeben. In einer Entschließung
formulierte der Ärztetag die Voraussetzungen für die Novelle.
Abschließend stellten die Delegierten klar: „Die Ärzteschaft
erwartet jetzt, dass die Politik ihre Zusagen einhält. Die dringend
notwendige GOÄ-Novelle darf nicht dem beginnenden Bundestagswahlkampf
geopfert werden.“
Entschließung des außerordentlichen Deutschen Ärztetages:
GOÄ-Novelle jetzt umsetzen: Moderne Medizin zu rechtssicheren und
fairen Bedingungen für Patienten und Ärzte!
Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesregierung dringend auf,
die nach der Maßgabe der unten aufgeführten Voraussetzungen
gestaltete Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) entsprechend
dem zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der Privaten
Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) sowie den für das
Beihilferecht zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden
(Beihilfe) ausgehandelten Kompromissvorschlag zum nächstmöglichen
Zeitpunkt innerhalb der noch laufenden Legislaturperiode in Kraft zu
setzen.
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird damit beauftragt, unter
Beratung durch den Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer
die Gesetzesinitiative zur Anpassung der Bundesärzteordnung (BÄO) und
den Entwurf der neuen GOÄ abschließend zu prüfen und gegenüber dem
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) freizugeben, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Die neue GOÄ erfüllt weiterhin eine doppelte Schutzfunktion für
Patienten und Ärzte: Durch das Festlegen ausgewogener Preise werden
die Patienten vor finanzieller Überforderung geschützt und die
ärztlichen Leistungen angemessen vergütet.
2. Durch das Festlegen nicht unterschreitbarer Gebührensätze unter
Berücksichtigung gerechtfertigter Ausnahmefälle werden die
notwendigen Voraussetzungen einer menschlichen und qualitativ
hochwertigen Patientenversorgung gewährleistet.
3. Das Gebührenverzeichnis der neuen GOÄ entspricht dem aktuellen
Stand der medizinischen Wissenschaft. Darin noch nicht abgebildete
innovative Leistungen können wie bisher ohne Verzögerung durch die
behandelnden Ärztinnen und Ärzte erbracht und analog mittels
gleichwertiger vorhandener Gebührenpositionen abgerechnet werden.
4. Abweichende Honorarvereinbarungen sind weiterhin möglich.
5. Gehalts- und Kostenentwicklungen einschließlich des
Inflationsausgleichs sind bei der Festlegung der Euro-Preise der
Gebührenpositionen der neuen GOÄ undderen künftig fortlaufenden
Überprüfung und Anpassung in einem fairen Interessenausgleich mit den
nach § 11 BÄO „zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten“ zu
berücksichtigen. Die Festlegung und Weiterentwicklung der Euro-Preise
der neuen GOÄ soll unter Erhalt ihrer Doppelschutzfunktion auch im
Vergleich mit der Anpassungshöhe und den Anpassungsintervallen
anderer Gebührenordnungen freier Berufe angemessen sein.
6. Die Bundesärztekammer verständigt sich mit dem BMG, dem
PKV-Verband und der Beihilfe darauf, während der geplanten
36-monatigen Monitoringphase im Anschluss an die Inkraftsetzung der
neuen GOÄ eventuelle Inkongruenzen hinsichtlich der
Abrechnungsbestimmungen, der Legenden und Bewertungen der
Gebührenpositionen unter Anhörung der ärztlichen Verbände und
Fachgesellschaften zu identifizieren und zu beheben. Die
Praktikabilität und die Angemessenheit der neuen
Steigerungssystematik werden überprüft und dabei festgestellte Mängel
behoben. Die Ergebnisse der Prüfungen und die daraufhin ergriffenen
Maßnahmen werden durch die Bundesärztekammer fortlaufend
veröffentlicht.
Die Ärzteschaft erwartet jetzt, dass die Politik ihre Zusagen
einhält. Die dringend notwendige GOÄ-Novelle darf nicht dem
beginnenden Bundestagswahlkampf geopfert werden!
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