Berlin, 04.08.2026 – Bei einem Herzstillstand, einem schweren Unfall oder einem plötzlichen Zusammenbruch müssen in der Notfall- und Rettungsmedizin Entscheidungen oft innerhalb von Sekunden fallen. Rettungskräfte sowie Notärztinnen und Notärzte stehen dabei regelmäßig vor der Frage, ob eine Maßnahme dem Willen der betroffenen Person entspricht. Ebenso wichtig ist, ob überhaupt eine Patientenverfügung vorliegt, gültig und im entscheidenden Moment verfügbar ist.
Mehrere aktuelle Fachbeiträge in der Zeitschrift „Notfall + Rettungsmedizin“ widmen sich genau diesem Spannungsfeld. Sie beschreiben einerseits die rechtliche Unsicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen im Notfall und andererseits die ethische Entscheidungsfindung im Rettungsdienst. Beide Themen verbindet dieselbe Herausforderung. Der Wille des Patienten soll respektiert werden, doch häufig fehlen im Einsatz die dafür nötigen Informationen.
Denn eine Patientenverfügung entfaltet ihre Bindungswirkung nur, wenn sie auf die konkrete Situation passt. Allgemein gehaltene Formulierungen lassen im Ernstfall Interpretationsspielraum und kosten wertvolle Zeit. Liegt das Dokument im Rettungswagen gar nicht vor, greifen Einsatzkräfte im Zweifel zu lebenserhaltenden Maßnahmen. Das kann Leben retten, im Einzelfall aber auch dem ausdrücklich erklärten Willen eines Menschen widersprechen.
„Für Rettungskräfte ist das eine enorme Belastung“, sagt Dr. Christian Probst, Gründer und Geschäftsführer von PatientenverfügungPlus. „Sie sind verpflichtet, Leben zu retten, und sollen zugleich den Willen des Patienten achten. Ohne eine klare, auffindbare Patientenverfügung bleibt ihnen in dieser Drucksituation kaum eine belastbare Grundlage.“
Aus Sicht von PatientenverfügungPlus zeigt die Fachdiskussion vor allem eines. Eine Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn sie zwei Bedingungen erfüllt. Sie muss inhaltlich konkret und im Notfall sofort verfügbar sein. Fehlt eine der beiden Voraussetzungen, läuft der dokumentierte Wille ins Leere, so gut er auch gemeint war.
Gerade im Rettungsdienst zählt die Verfügbarkeit. Ein Dokument im heimischen Aktenordner hilft nicht, wenn der Notfall auf der Straße, am Arbeitsplatz oder im Urlaub eintritt. Ein Notfallausweis, ein Aufkleber für die Gesundheitskarte und ein digitaler Zugriff auf die Vorsorgedokumente können den entscheidenden Unterschied machen, damit Einsatzkräfte den Willen des Patienten überhaupt kennen und berücksichtigen können.
„Vorsorge endet nicht mit dem Ausfüllen eines Formulars“, so Probst. „Entscheidend ist, dass die Wünsche im Ernstfall auch bei den Menschen ankommen, die in Sekunden handeln müssen.“
PatientenverfügungPlus empfiehlt vier Punkte, damit eine Patientenverfügung im Notfall wirkt.
* Wichtige Situationen und Maßnahmen wie Wiederbelebung, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung oder Intensivbehandlung sollten so konkret wie möglich beschrieben werden, statt nur allgemein von lebensverlängernden Maßnahmen zu sprechen.
* Die Verfügung sollte regelmäßig überprüft und an veränderte Lebens- und Gesundheitssituationen angepasst werden.
* Ein Notfallausweis, eine gekennzeichnete Gesundheitskarte und ein schneller, idealerweise digitaler Zugriff sorgen dafür, dass die Dokumente im Ernstfall auffindbar sind.
* Vertrauenspersonen sollten wissen, dass eine Verfügung existiert, wo sie liegt und was sie beinhaltet.
Genau hier setzt PatientenverfügungPlus an. Das Berliner Unternehmen hilft Menschen, ihre Patientenverfügung verständlich zu formulieren und aktuell zu halten. Mit einem Notfallausweis und einem Aufkleber für die Gesundheitskarte sorgt es zugleich dafür, dass die Dokumente im Ernstfall sofort gefunden und im Volltext gelesen werden können. So wird aus einem ausgefüllten Formular eine Vorsorge, die im entscheidenden Moment tatsächlich wirkt.