PECH-Regel nach Stürzen – Aktuelle Verbraucherfrage der DKV

Straßen und Gehwege werden bei gefrierender Nässe schnell zur eisigen Rutschbahn. (Bildquelle: ERGO
 
Charlotte P. aus Passau:

Wenn die Straßen im Winter rutschig oder vereist sind, steigt das Risiko zu stürzen und sich dabei zu verletzen. Ich habe gehört, dass Betroffenen dann die sogenannte PECH-Regel helfen kann. Was bedeutet das?

Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte bei der DKV Deutsche Krankenversicherung:

Gefrierende Nässe und Bodenfrost verwandeln Straßen und Gehwege schnell in eisige Rutschbahnen. Für Fußgänger und Radfahrer bedeutet das ein deutlich erhöhtes Sturz- und Verletzungsrisiko. Um gar nicht erst auszurutschen, sollten Fußgänger Schuhe mit einer rutschfesten Sohle tragen und ausreichend Zeit einplanen. Denn vor allem in Eile ist ein Ausrutschen auf glattem Untergrund vorprogrammiert. Wer stürzt, sollte schnellstmöglich mit der Erstversorgung beginnen. Hierbei kann die von Sportverletzungen bekannte PECH-Regel helfen: PECH steht für:

– Pause: Das verletzte Körperteil sofort ruhigstellen.

– Eis: Die betroffene Stelle kühlen, um ein Anschwellen des Gelenks zu verhindern.

– Compression: Einen Druckverband anlegen, damit keine Blutergüsse entstehen.

– Hochlagern: Hilft beim sofortigen Ruhigstellen des Gelenks und verhindert, dass Blut ins Gewebe fließt und schmerzhafter Druck entsteht.

Wer nach einem Sturz diese Sofortmaßnahmen umsetzt, kann zumindest bei Prellungen oder Zerrungen akute Schmerzen lindern und unter Umständen schwerere Folgen vermeiden. Sind die Schmerzen jedoch sehr stark, lässt sich ein Gelenk kaum oder gar nicht mehr bewegen, sollten Betroffene umgehend einen Arzt aufsuchen.

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