Wichtige Punkte:
Sollte es doch dazu kommen, dass das Thema neu diskutiert wird, sind folgende Punkte entscheidend:
– Die Bundesregierung überprüft alle 3 Jahre, ob die Leistungen der Pflegeversicherung, also auch das Pflegegeld, angepasst werden.
– Im Jahr 2023 fällt gemäß § 30 SGB XI die nächste turnusmäßige Überprüfung.
– Würde eine Erhöhung im Jahr 2023 beschlossen werden, würden Pflegebedürftige ab dem 01. Januar 2024 davon profitieren.
– Bisher gibt es keine Anzeichen für eine Pflegegelderhöhung in 2023.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Anpassung des Pflegegeldes wahrscheinlich?
Im Grunde sind die Faktoren, die für eine Erhöhung sprechen erfüllt: Die Inflation bringt die Geldentwertung mit sich, die natürlich auch Pflegebedürftige trifft. Die erhöhten Energiepreise und Kraftstoffpreise tun ihr Übriges.
Generell gilt: Die Pflegeleistungen dürfen die Bruttolohnentwicklungen, die zur gleichen Zeit stattfinden, nicht übersteigen. Außerdem tritt eine Pflegegelderhöhung (2023) erst dann in Kraft, wenn der Bundesrat zustimmt. Zumindest in Bezug auf die Preisentwicklung sollte alles für eine Pflegegelderhöhung sprechen. Allerdings müssen zunächst die notwendigen Verhandlungen stattfinden.