Preismoratorium und kein Ende

Das Preismoratorium und die Zwangsabschläge gegen
die pharmazeutische Industrie sind weiterhin ohne Änderung
erforderlich – Das ist das aktuell im Bundesanzeiger bekannt gegebene
Ergebnis der diesjährigen Überprüfung durch das
Bundesgesundheitsministerium. Henning Fahrenkamp, der
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen
Industrie (BPI) kritisiert die Verlängerung dieser Maßnahmen:

„Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage spricht nicht gegen
sondern für eine Aufhebung. Die Wirtschaft in Deutschland zeigt sich
nach wie vor in einer guten Verfassung und die GKV verfügt trotz
steigender Ausgaben über ein Finanzpolster von aktuell rund 15
Milliarden Euro. Ich habe mehr und mehr den Eindruck, dass die
Zwangsmaßnahmen gegen die pharmazeutische Industrie faktisch
institutionalisiert werden. Ich warne davor, denn das würde gerade
standortgebundene mittelständische Unternehmen dauerhaft schwächen,
die über 90 Prozent der Branche ausmachen. Die pharmazeutische
Industrie insgesamt leistet bereits seit vielen Jahren mit den
größten Beitrag zur Stabilisierung der Gesetzlichen
Krankenversicherung. Allein im Jahr 2014 haben wir Zwangsabschläge
von rund 1,6 Milliarden Euro an die Gesetzliche Krankenversicherung
und darüber hinaus 300 Millionen Euro an die private
Krankenversicherung gezahlt. Auch für das Jahr 2015 weist eine
aktuelle IMS Health-Hochrechnung etwa 1,6 Milliarden Euro an
Einsparungen für die GKV aus. Hinzu kommen noch Einsparungen durch
Rabattverträge. Im Jahr 2014 wurden allein dadurch z. B. rund 3,2
Milliarden Euro Einsparungen erzielt. Und dann gibt es das mit der
Überprüfung erneut nicht aufgehobene Preismoratorium, Festbeträge,
mit denen laut GKV-Spitzenverband inzwischen jährlich rund 6,9
Milliarden Euro eingespart werden und andere Belastungen. Dies alles
könnte sich letztlich als Bumerang für den Pharmastandort Deutschland
erweisen“, so Fahrenkamp.

Das unverändert bestehende Preismoratorium mit einer Preisbasis
vom 1. August 2009 mache den Unternehmen zu schaffen. Während die
Preise eingefroren seien, drehe sich die Welt weiter und Personal und
Rohstoffkosten stiegen stetig an. In welcher anderen Branche gibt es
einen Preisstopp auf Basis sechseinhalb Jahre alter Preise? Zudem
brächten die permanent steigenden regulatorischen Auflagen, zum
Beispiel im Bereich der Arzneimittelsicherheit oder Pharmakovigilanz,
steigende Kosten für die Hersteller mit sich. Diese zusätzlichen und
in der konkreten technischen Umsetzung teuren Regulierungsvorhaben
seien oft, wie zum Beispiel im Fall der Umsetzung der
Fälschungsrichtlinie, mit einem enormen finanziellen Aufwand für
Investition und Betrieb verbunden. Und die Kosten könnten vor dem
Hintergrund vielfältiger Belastungen und vor allem aufgrund des
Preismoratoriums, nicht wie in jedem anderen Wirtschaftsbereich auf
die Produkte umgelegt werden. „Vor diesem ernsten Hintergrund ist es
für mich nicht nachvollziehbar, wenn das BMG angesichts der sehr
restriktiven Prüfpraxis auf die geringe Zahl genehmigter
Ausnahmeanträge verweist und davon spricht, die pharmazeutischen
Unternehmer seien durch die Zwangsmaßnahmen nicht überproportional
belastet.“, so Fahrenkamp.

Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner: Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123,
aaumann@bpi.de

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