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Rauchmelderpflicht besteht in allen 16 Bundesländern bei Neu- und Umbauten. Für Bestandsbauten gibt es in 15 von 16 Bundesländer eine Rauchmelderpflicht. Alleine Sachsen hat keine Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten ausgerufen.
Wer ist gemäß Rauchmelderpflicht für die Rauchmelder-Installation verantwortlich?
In allen 16 Bundesländern ist nach den jeweiligen Landesbauordnungen immer der Vermieter bzw. der Eigentümer für eine fachgerechte Installation der Rauchwarnmelder verpflichtet.
Wo sollen Rauchmelder installiert werden?
Rauchmelderpflicht besteht für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege gelten. Diese Zimmer müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg besteht auch für das Wohnzimmer eine Rauchmelderpflicht. Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg besagt zudem, dass Rauchwarnmelder in allen Räumen installiert sein müssen, in denen Menschen bestimmungsmäßig schlafen.
Wer ist für die Rauchmelder-Wartung zuständig?
In 9 von 16 Bundesländer sind die Mieter für die Wartung und Prüfung der Rauchmelder verantwortlich. In den übrigen Ländern besteht für die Eigentümer eine Wartungspflicht.
Schauen Sie direkt auf unserer Internetseite, dort finden Sie die Übersicht der Pflichten und Zuständigkeiten nach Bundesländern.
https://rauchmelder-test.bernaunet.com/rauchmelderpflicht/
Weitere Infos finden Sie auch auf unseren Internetseiten:
– Rauchmelder Testsieger
– Rauchmelder 10 Jahres Batterie
– Rauchmelder Set
– Funkrauchmelder Set uvm.
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10 Tipps rund um die Installation und Wartung von Rauchmeldern.