Beim Bau eines Fertighauses geht es meist auch um die kurze Bauzeit. So gesehen passt ein Fertigkeller bestens ins Konzept.
Vorfertigung im Werk
Fertigkeller werden witterungsgeschützt im Werk des Kellerbauers vorgefertigt und zur Trocknung eingelagert. Danach fährt man die Einzelteile per Lkw zur Baustelle, wo sie zum fertigen Keller zusammengebaut werden.
Nachprüfbare Qualität
Wie die Produktion der Fertighäuser läuft auch die Serien-Vorfertigung der Fertigkeller unter gleichbleibenden Bedingungen ab, sodass die Fertigungsqualität nachweisbar hoch ist. Zu den besonderen Eigenschaften zählt die Maßgenauigkeit.
Fertigkeller mit RAL-Gütezeichen
Und noch eine Analogie: Wie die Häuser vom Fertigbauunternehmen tragen auch die Fertigkeller von renommierten Kellerbaufirmen ein offizielles RAL-Gütezeichen. Nur eine Handvoll Hersteller gehört in Deutschland wie zum Beispiel Knecht Fertigkeller zu diesem Kreis, der in der Gütegemeinschaft Fertigkeller e.V. organisiert ist. Das Qualitätssiegel soll dem Bauherrn mehr Sicherheit geben.
Haus und Keller aus einer Hand
Das gilt besonders, wenn der Bauherr Fertighaus samt Fertigkeller „aus einer Hand kauft.
Damit bekommt er einen Festpreis für das gesamte Gebäude sowie verbindliche Liefer- und Aufbautermine.
Für Sicherheit am Hang
Gerade in steilen Hanglagen, auf unsicherem Untergrund und in Gebieten mit erhöhter Erdbebengefahr haben sich Fertigkeller bewährt. Das gilt auch für Bauplätze mit hohem Grundwasserstand.
„Weiße Wanne“ schützt vor Wasser
Hierfür gibt es die Ausführung als sogenannte „Weiße Wanne“ aus wasserundurchlässigem Beton mit entsprechenden Konstruktionsdetails. Wenn das Untergeschoss als Wohnkeller genutzt werden soll, gibt es ein vorgeschriebene Wärmedämmung inklusive, dazu wohnraumgerechte Fenster usw.
Technische Infos unter
www.fertigkeller.de
Haus samt Keller mit Gewähr
Wenn der Bauherr das Hausbauunternehmen auch mit dem Fertigkellerbau beauftragt, hat er hinterher volle Gewährleistungsansprüche für das Gesamtgebäude, was im Fall der Fälle vor gegenseitigen Schuldzuweisungen der am Bau Beteiligten bewahrt.